Berufungsverfahren am Londoner High Court: Wird Ass­ange doch aus­ge­lie­fert?

11.08.2021

Nachdem ein Londoner Gericht Anfang des Jahres die Auslieferung von Assange an die USA abgelehnt hatte, ist am Mittwoch das Berufungsverfahren gestartet. Darin sollen eigentliche abgehakte Fragen noch einmal neu aufgeworfen werden.

Vor dem High Court in London ist am Mittwoch das Verfahren um die Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange in die zweite Runde gegangen. Dabei sollen eigentlich abgehakte Fragen erneut aufgeworfen werden, wie der Vorsitzende Richter mitteilte. So soll der Umfang für die im Oktober geplante Hauptverhandlung im Berufungsverfahren erweitert werden. Für das Verfahren ist Assange erstmals seit mehr als einem halben Jahr bei einer öffentlichen Anhörung in London vor Gericht erschienen. Der 50-Jährige wurde per Videoschalte aus dem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Südosten der britischen Hauptstadt zugeschaltet, wo er seit mehr als zwei Jahren sitzt.

Die US-Justiz wirft dem Australier vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Er habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht. Seine Unterstützer sehen in ihm hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht brachte. In den USA drohen ihm bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft.

Die US-Justiz will Assange in den Vereinigten Staaten wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Das Strafgericht Old Bailey in London hatte das Auslieferungsbegehren jedoch mit Hinblick auf dessen angegriffene psychische Gesundheit und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA abgelehnt. Dagegen legte die US-Staatsanwaltschaft Berufung ein, sodass Assange nicht entlassen wurde. Die Berufung wurde zugelassen, allerdings wurden zunächst nicht alle von den Amerikanern dargelegten Gründe akzeptiert.

Das hat sich nun geändert. Die US-Seite zieht die Unabhängigkeit eines Experten bei der Beurteilung von Assanges Gesundheitszustand in Zweifel. Auch die Einschätzung der Richterin in erster Instanz, dass sich der 50-Jährige in US-Haft das Leben nehmen könnte, müsse nochmals überprüft werden, argumentierte die US-Anwältin bei der Anhörung. Beide Punkte sollen nun entgegen einer früheren Entscheidung Teil des Berufungsverfahrens sein.

Assange hatte zuvor jahrelang in der Botschaft Ecuadors in London gelebt. 2019 entzog ihm das das südamerikanische Land jedoch den Schutz und überließ ihn den britischen Behörden. Inzwischen hat er auch die ecuadorianische Staatsbürgerschaft wieder verloren.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Berufungsverfahren am Londoner High Court: . In: Legal Tribune Online, 11.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45711 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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