Viermal schon hat sich ein Gericht in München mit Gewaltvorwürfen gegen Jérôme Boateng befasst. Jetzt gibt es ein neues Urteil.
Das Landgericht (LG) München I hat den früheren Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng wegen vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und ihn deswegen verwarnt. Es verhängte eine Geldstrafe unter Vorbehalt von 40 Tagessätzen zu je 5.000 Euro. Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen. Die sehen vor, dass er je 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen. Denn: "Die eigentlich wirklich Leidtragenden in diesem Prozess sind meiner Meinung nach die Kinder", sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich.
Das Gericht kam zu dem Schluss, "dass von dem Vorwurf des notorischen Frauenschlägers nichts übrig geblieben ist", wie es Richterin Hemmerich formulierte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert, die Verteidigung sich dagegen höchstens für eine "moderate Geldstrafe" wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage ausgesprochen.
Boateng hat Vorwürfe bestritten
Boateng hat bestritten, seine frühere Partnerin, die Mutter seiner Zwillingstöchter, 2018 in dem gemeinsamen Urlaub geschlagen und mit einem Windlicht und einer Kühltasche beworfen zu haben. Er sprach am ersten Verhandlungstag von einem "Alptraum", sein Anwalt in seinem Plädoyer von einem "erfundenen Narrativ des Frauenschlägers", einer "für beide Seiten erwartbaren Rangelei" und wechselseitiger Körperverletzung. Boateng habe seine Ex-Freundin weggestoßen, sie ihn an der Lippe verletzt.
Die Anwältin von Boatengs Ex-Freundin, die ihm Gewalt vorwirft, sagte dagegen: "Es ist ein echter David-gegen-Goliath-Kampf." Boateng zeige "kein Unrechtsbewusstsein". Mit dem Urteil zeigte Anwältin Carolin Lütcke sich zufrieden. Schließlich sei festgestellt worden, dass Boateng schuldig sei. Ob sie dennoch einmal mehr Rechtsmittel dagegen einlegen wolle, müsse sie noch abwägen.
Langwieriges Verfahren
Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zieht sich lange hin. Das Amtsgericht (AG) München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.
Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler - darum wurde der Fall vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt.
dpa/xp/LTO-Redaktion
Landgericht München I: . In: Legal Tribune Online, 19.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55039 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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