Hat Jens Lehmann wirklich dazu angesetzt, den Dachbalken der Garage seines Nachbarn zu zersägen? Das soll nun das Landgericht München II klären, nachdem der Ex-Nationaltorwart Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt hat.
Nach der Staatsanwaltschaft hat nun auch die Verteidigung des früheren Fußball-Nationaltorwarts Jens Lehmann Berufung im sogenannten Kettensägen-Prozess eingelegt. "Nach Absetzen des Urteils werden die Akten dem zuständigen Landgericht München II zugeleitet", teilte die Direktorin des Amtsgerichts (AG) Starnberg, Monika Andreß, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Prozess, in dessen Mittelpunkt ein skurriler Nachbarschaftsstreit steht, wird dann dort in nächster Instanz noch einmal verhandelt.
Lehmann wird unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Am 22. Dezember war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro verurteilt worden, also insgesamt 420.000 Euro.
Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 216.000 Euro gefordert. Die Verteidigung des 54-Jährigen verlangte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs und forderte für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.
Wann genau das Verfahren in die nächste Runde geht, ist noch unklar. Zunächst müssen nun die Akten zum Landgericht München II geschickt werden. Für das Absetzen des Urteils am AG sehe das Gesetz eine Frist von fünf Wochen ab Urteilsverkündung vor, erläuterte Andreß.
dpa/LTO-Redaktion
Kettensägen-Prozess geht weiter: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53537 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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