Indiens Oberster Gerichtshof hat das Ausweisprogramm Aadhaar, bei dem die biometrischen Daten von mehr als einer Milliarde Menschen gespeichert werden, für zulässig erklärt. Bürgerrechtler hatten gegen das Mega-Projekt geklagt.
Der indische Supreme Court, das höchste Gericht Indiens, hat grundsätzliche keine Bedenken gegen die gigantische Datenbank des Landes mit dem Namen Aadhaar. Gegen das Programm hatte es eine Reihe von Klagen gegeben, unter anderem wegen Verletzung des Rechts auf Privatsphäre. Das Gericht sah dieses Grundrecht als ausreichend geschützt an, setzte in seinem Urteil am Mittwoch in Neu Delhi allerdings einige Grenzen, wie mehrere Reporter übereinstimmend aus dem Gerichtssaal berichteten.
Die meisten der 1,3 Milliarden Bürger Indiens haben inzwischen einen Aadhaar-Personalausweis mit einer zwölfstelligen Nummer, unter der in einer zentralen Datenbank persönliche und biometrische Daten gespeichert sind - darunter Scans der Iris sowie Fingerabdrücke.
Verknüpfung mit Bankkonto und Handy-Nummer unzulässig
Das Gericht ordnete an, dass die Aadhaar-Nummer nicht mit dem Bankkonto und der Handy-Nummer verknüpft werden und nicht von Privatunternehmen und Schulen verlangt werden darf. Eine Verknüpfung etwa mit der Steuernummer sah eine Mehrheit der fünf Richter aber als verfassungskonform an.
Aadhaar ("Fundament" auf Hindi) war 2009 eingeführt worden, um Betrug bei Sozialleistungen zu verhindern. Die Leitung des Datenprojektes hatte seinerzeit der angesehene Mitbegründer des weltweit tätigen IT-Unternehmens Infosys, Nandan Nilekani, übernommen. Die Weltbank lobte es als "das anspruchsvollste Ausweis-Programm der Welt". Die Regierung von Premierminister Narendra Modi - seit 2014 im Amt - baute das Programm deutlich aus und machte den Ausweis für immer mehr Leistungen verpflichtend.
Probleme mit der Ausführung des Systems führen allerdings etwa dazu, dass arme Inder dringend benötigten, subventionierten Reis nicht bekommen. Aktivisten führen darauf einige Hungertode zurück. Auch haben sich offenbar wiederholt Hacker Zugang zur Datenbank verschaffen können. Manche Kritiker sprechen zudem von einem Überwachungsstaat.
dpa/hs/LTO-Redaktion
Gigantische Datensammlung: . In: Legal Tribune Online, 26.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31149 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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