Das AG Hamburg verurteilte die bekannte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck zu zehn Monaten Gefängnis. Das wollte sie nicht akzeptieren und legte Berufung ein. Über die verhandelt nun das LG – nach neun Jahren.
Das Landgericht (LG) Hamburg verhandelt im Juni über eine Berufung der Rechtsextremistin und Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck. Sie war vom Amtsgericht (AG) Hamburg wegen Volksverhetzung zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zuvor hatte sie in der ARD-Sendung Panorama den Holocaust geleugnet und ihn als die "nachhaltigste Lüge der Geschichte" bezeichnet.
Das Kuriose: Das Urteil des AG stammt aus dem Jahre 2015. Ursula Haverbeck ist mittlerweile 95 Jahre alt. Warum verhandelt das LG Hamburg also erst jetzt nach neun Jahren über ihre Berufung? Laut einem Bericht der Zeitung Neue Westfälische von diesem Mittwoch musste die Verhandlung mehrfach verschoben werden, u.a. wegen Krankheit Haverbecks und der Corona-Pandemie.
Von Rudi Dutschke zu Horst Mahler
Haverbeck war zunächst Umweltaktivistin und gründete in den 60er-Jahren gemeinsam mit ihrem Mann den Verein "Collegium Humanum – Akademie für Umwelt und Lebensschutz". Zu den Besuchern der Haverbecks gehörten etwa Joseph Beuys und Rudi Dutschke. Das Ehepaar war später auch Teil der 1982 gegründeten Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP).
Jedoch versuchten die Haverbecks in dieser Zeit mehr und mehr, die Ökologiebewegung anschlussfähig an den Rechtsextremismus zu machen. So spielte der Verein ab den 80er-Jahren eine große Rolle als Tagungsort für Rechtsradikale. Statt Rudi Dutschke kam nun Horst Mahler. Ursula Haverbeck und ihr Mann wurden 1989 aus der ÖDP ausgeschlossen.
Unzählige Strafverfahren
2004 wurde Haverbeck zum ersten Mal wegen Volksverhetzung verurteilt. Sie hatte zuvor in der Zeitschrift ihres Vereins den Holocaust geleugnet. Seitdem musste sie sich in Verfahren in ganz Deutschland wegen Holocaustleugnung verantworten. Auch das Bundesverfassungsgericht befasste sich mit ihr. Ihr Verein wurde 2008 verboten. Eine ihrer Haftstrafen musste sie aber erst ab 2018 absitzen. Ein Antrag auf vorzeitige Entlassung blieb erfolglos, Ende 2020 wurde sie entlassen. Zuletzt verurteilte sie das LG Berlin im Berufungsverfahren gegen ein Urteil des AG Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr.
Wegen ihres langjährigen "Kampfs gegen die Auschwitzlüge" und ihres mittlerweile geradezu biblischen Alters ist Haverbeck in der rechtsextremen Szene eine Ikone. Zu vielen Verhandlungen kommen zahlreiche Unterstützer. Egal, wie das LG Hamburg entscheidet – auf Einsicht oder Besserung darf es sich im Fall Haverbeck wohl keine Hoffnungen machen.
og/LTO-Redaktion
LG Hamburg verhandelt über Berufung: . In: Legal Tribune Online, 16.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53895 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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