Der Hindu-Tempelverein aus Hamm muss als Religionsgemeinschaft anerkannt werden. Dies entschied das VG Arnsberg in einem am Freitag bekannt gegebenen Urteil und widersprach damit der Rechtsauffassung des Landes Land Nordrhein-Westfalen. Die Tempelgemeinschaft gelte mittlerweile in Deutschland und Europa als Repräsentant des Hinduismus insgesamt, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Das Land hatte die Anerkennung des Hindu-Tempelvereins wegen einer zu geringen Mitgliederzahl und des erst rund 20-jährige Bestehens des Vereins abgelehnt. Die Richter des Verwaltungsgerichts (VG) Arnsberg sahen dies anders.
Es bestehe ein "erheblicher religiöser Bedarf" nach dem Tempel und dem dahinter stehenden Verein. Das zeige sich beim alljährlichen Tempelfest in Hamm, an dem bis zu 20.000 Menschen hinduistischen Glaubens aus ganz Europa teilnehmen. Der vom Verein betriebene Tempel habe sich "zu einem wichtigen Pilgerort mit einem bundesweiten und sich darüber hinaus auf Europa und sogar auf Übersee erstreckenden Einzugsbereich entwickelt", heißt es in der Urteilsbegründung (Urt. v. 07.06.2013, Az. 12 K 2195/12).
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. "Wir schauen uns das Urteil sehr genau an und werden dann über weitere Schritte entscheiden", sagte ein Sprecher der für die Anerkennung zuständigen Düsseldorfer Staatskanzlei am Freitag gegenüber der dpa. In der mündlichen Verhandlung hatte sich aber bereits abgezeichnet, dass das Land bei einem Erfolg des Tempelvereins vermutlich vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ziehen wird.
Mit der offiziellen Anerkennung als Religionsgemeinschaft würde der Hindu-Tempelverein den gleichen Rechtsstatus bekommen wie die christlichen Kirchen.
dpa/mbr/LTO-Redaktiom
VG Arnsberg zu Religionsgemeinschaften: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8933 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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