Weitere 200 Meter seien einfach zu viel, fand der Betriebsrat eines Frachtunternehmens am Frankfurter Flughafen. Daher verlangte er einen Baustopp. Doch die Tür zum Betriebsratsbüro wird wie geplant versetzt, entschied das LAG.
Für Umbaumaßnahmen steht einem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht zu, so das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG), das damit den Eilantrag des Betriebsrats eines Frachtunternehmens am Flughafen in Frankfurt abwies (Beschl. v. 03.03.2014, Az. 16 TABVGa 214/13).
Geplant ist, die Tür zum Büro des Betriebsrats um einige Meter zu versetzen. Das habe allerdings Auswirkung auf die Toilettenbenutzung, machte der Betriebsrat vor dem LAG geltend. Denn hierdurch verlängere sich der Weg zur Damentoilette um 200 Meter.
Dem weiblichen Betriebsratsmitglied wird allerdings künftig nichts anderes übrig bleiben, als den mühsameren, weil längeren Weg zur Toilette anzutreten. Denn die Richter sahen keine Behinderung der Betriebsratsarbeit.
una/LTO-Redaktion
Hessisches LAG zu versetzter Betriebsrats-Tür: . In: Legal Tribune Online, 26.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11456 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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