Die hessische Polizei kommt nicht aus den Schlagzeilen. Jüngster Fall: eine brutale Festnahme. Eine Expertenkommission soll das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden wiederherstellen. An der Spitze steht eine Menschenrechtsexpertin.
Die auf einem Video zu sehenden Tritte eines hessischen Polizisten gegen einen am Boden fixierten Mann sind nach den Worten von Innenminister Peter Beuth (CDU) "völlig inakzeptabel". Dies sei ein dringend zu ahndendes Fehlverhalten, teilte er am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit. Es sei auch bereits reagiert worden. "Unmittelbar vor Ort ist der Einsatzleiter eingeschritten, hat den Polizeibeamten zur Seite genommen und zur Rede gestellt." Auch wegen weiterer Vorfälle in der jüngsten Vergangenheit berief er eine Expertenkommission ein.
Zu dem Vorfall war es während eines Polizeieinsatzes in der Nacht zum vergangenen Sonntag im Frankfurter Kneipenviertel Sachsenhausen gekommen, nachdem ein 29-Jähriger festgenommen worden war. Das Handyvideo eines Augenzeugens hatte im Internet die Runde gemacht und für viel Kritik gesorgt. Die Ermittlungen liefen, dem Beamten werde Körperverletzung im Amt vorgeworfen, teilte Beuth mit. Ein Disziplinarverfahren sei eingeleitet und erste dienstrechtliche Maßnahmen seien ergriffen worden.
Innenminister will Vertrauen in die Polizei wiederherstellen
Der Minister erklärte, auf dem Video sei nicht zu sehen, dass es zuvor zu "massiven Beleidigungen und Widerstandshandlungen des Festgenommenen" gekommen sei. Er fügte aber hinzu: "Das kann und darf keine Entschuldigung und Relativierung des Fehlverhaltens in diesem Fall sein." Nach Angaben der Polizei hatten die Beamten einer alkoholisierten Gruppe einen Platzverweis erteilt, zu der auch der 29-Jährige gehörte.
Der Vorsitzende des Landesausländerbeirates, Enis Gülegen, reagierte mit "Entsetzen". "Fußtritte durch einen Polizisten sind durch nichts, aber rein gar nichts zu rechtfertigen. Brutale Gewalt gegen Menschen ist ein absolutes No-Go, schon gar nicht darf sie von einem Vertreter der Staatsgewalt ausgehen", erklärte er.
Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Eva Goldbach, nannte das Verhalten des Polizisten "erschreckend". Polizeiangehörige müssten sich "zu jedem Zeitpunkt und bei jedem Einsatz absolut korrekt verhalten". Der AfD-Innenexperte Klaus Herrmann erklärte, es bestehe kein Zweifel, dass der Polizist "seine Befugnisse überschritten" und "mit übertriebener Härte" vorgegangen sei. Er warnte jedoch davor, den Vorfall als Beleg für strukturellen Rassismus in der Polizei zu werten. "Wir raten dazu, den Fall mit Augenmaß zu betrachten."
Angelika Nußberger leitet Expertenkommission
Im Zusammenhang mit rechtsextremen Drohmails und der Debatte über mögliche rechte Netzwerke bei der Polizei berief Beuth am Dienstag eine Expertenkommission ein. Unter der Leitung der ehemaligen Vizepräsidentin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)*, Angelika Nußberger, soll das Gremium die Strukturen der hessischen Polizei untersuchen.
Übergeordnetes Ziel der Expertenkommission sei es, das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden wiederherzustellen, erklärte Beuth. "Das Ansehen der Polizei darf nicht länger unter dem Fehlverhalten Einzelner leiden." Das vierzehnköpfige Gremium soll unter anderem Vorschläge erarbeiten, wie ein solches Fehlverhalten frühzeitig erkannt und geahndet werden kann.
Unter anderem mehrere Politikerinnen hatten mit "NSU 2.0" unterzeichnete Drohschreiben erhalten. Bei einigen waren zuvor persönliche Daten von Polizeicomputern in Frankfurt und Wiesbaden abgerufen worden. Zudem war eine Chatgruppe innerhalb der Polizei mit rechtsextremen und rassistischen Inhalten aufgedeckt worden.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, nannte die Berufung der Kommission ein "Eingeständnis des Ministers, dass er mit seinem Latein am Ende ist". Hessens Polizei habe kein theoretisches Problem, sondern ein ganz reales. "Dem ist aller Erfahrung nach nicht mit Expertenzirkeln beizukommen, sondern nur mit gelebter Vorbildhaftigkeit der Vorgesetzten, mit guten Arbeitsbedingungen - und notfalls mit dienstrechtlicher Konsequenz."
*Hier wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zunächst falsch "EuGH" abgekürzt, korrigiert am 19.09 um 10:49.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Vorfälle bei der Polizei: . In: Legal Tribune Online, 18.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42529 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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