Hessen hat für das Jahr 2021 die bislang höchste Entschädigungszahlung für zu Unrecht inhaftierte Menschen gezahlt. In insgesamt 130 Fällen werden rund 660.000 Euro fällig.
Für das vergangene Jahr hat Hessen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Straßverfolgungsmaßnahmen (StrEG) in 130 Fällen Entschädigungszahlungen in Höhe von über 660.000 Euro geleistet.
Ein Anspruch nach dem StrEG steht Menschen zu, die in strafrechtlichen Verfahren eine zu hohe Strafe erhalten haben oder ganz zu Unrecht verurteilt wurden. Auch für Untersuchungshaft, die sich im Nachhinein als unbegründet erweist, werden Betroffene aus der Staatskasse entschädigt.
Noch im Jahr 2019 beliefen sich die Entschädigungsleistungen in Hessen nach Angaben des Landesjustizministeriums für 134 Fälle auf lediglich 331.000 Euro.
Hintergrund der immensen Diskrepanz ist die Anhebung des Pauschalbetrags: Das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen aus dem Herbst 2020 sieht eine Erhöhung von 25 Euro auf 75 Euro pro zu Unrecht im Gefängnis verbrachten Tag vor.
pab/dpa/LTO-Redaktion
Hessen zahlt Rekordentschädigung: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49838 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag