Lange stritt die Ampel-Koalition. Nun ist es so weit: Das umgangssprachlich als Heizungsgesetz bekannt gewordene Vorhaben zur Gebäudemodernisierung ist durch den Bundestag und soll seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Der Streit um das umgangssprachlich als Heizungsgesetz bekannt gewordene Gebäudeenergiegesetz dauerte lange, doch jetzt ist eine Entscheidung da: Die Ampel-Koalition hat eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Es soll einen wesentlichen Beitrag für mehr Klimaschutz in Gebäuden leisten. Für das Gesetz stimmten 399 Abgeordnete, mit Nein 275 bei 54 Enthaltungen.
Das Heizingsgesetz sieht im Kern vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Ende September muss das Gesetz aber noch den Bundesrat passieren.
Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten - aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein, die schrittweise kommen soll.
Über das Heizungsgesetz hatte es heftigen Streit gegeben. Auf Druck vor allem seitens der FDP gab es grundlegende Änderungen. Das Wirtschaftsministerium legte zuletzt eine neue Berechnung zur CO2-Einsparung vor. Demnach wird der Klimaschutzeffekt des Gesetzes geringer ausfallen als angenommen. Grund sind die Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Es wird davon ausgegangen, dass mit der neuen Fassung rund drei Viertel der eigentlich geplanten Treibhausgasminderung bis 2030 möglich sind - "vielleicht etwas mehr, vielleicht weniger", wie es hieß. Diese neue Schätzung basiert auf einer Berechnung des Öko-Instituts.
Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Verabschiedung des sehr umstrittenen Vorhabens noch vor der Sommerpause verhindert. Das Gericht hatte Zweifel daran angemeldet, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt worden waren.
dpa/cp/LTO-Redaktion
399 Ja-Stimmen im Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52668 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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