Das Strafverfahren gegen Hanno Berger nähert sich dem Ende. Die Beweisaufnahme ist inzwischen abgeschlossen, das Urteil wird in der kommenden Woche verkündet.
Im vergangenen Jahr sprach der Bundesgerichtshof ein Machtwort: Die Cum-Ex-Steuergeschäfte waren eine Straftat. Eine Vielzahl an Ermittlungen laufen inzwischen, mehrere Beschuldigte wurden bereits verurteilt. Am Landgericht (LG) Bonn rückt nun das Urteil gegen das "Mastermind" der Geschäfte näher (Az. 62 KLs 2/20).
Der Prozess um den bekanntesten Akteur des milliardenschweren Steuerbetrugs, den Anwalt Dr. Hanno Berger, ist auf der Zielgeraden. Gut acht Monate nach dem Verfahrensauftakt wurde die Beweisaufnahme am Dienstag abgeschlossen. Der 72-jährige Berger ist die Schlüsselfigur im größten Steuerskandal der Bundesrepublik, bei dem der Fiskus insgesamt um einen Betrag in zweistelliger Milliardenhöhe geprellt wurde.
Der frühere Steuerbeamte gilt als Architekt der verschachtelten Deals, bei denen Steuern mehrfach erstattet wurden. Die Anklage wirft Berger vor, bei den Geschäften maßgeblich mitgeholfen und gutgläubige Investoren eingeworben haben. Der entstandene Schaden wurde von der Anklage auf rund 166,6 Millionen Euro taxiert. Berger soll auch persönlich profitiert haben.
Staatsanwaltschaft fordert neun Jahre für Berger
Die mögliche Höchststrafe liegt bei 15 Jahren Haft. Im Laufe der Verhandlung legte der Angeklagte allerdings ein Teilgeständnis ab - auch daher gilt es als sehr unwahrscheinlich, dass der maximale Strafrahmen im Urteil ausgeschöpft wird.
Staatsanwalt Jan Schletz forderte am Dienstag in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von neun Jahren. Der Angeklagte sei wegen Steuerhinterziehung in drei besonders schweren Fällen schuldig. Die Staatsanwaltschaft beantragte zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 27,3 Millionen Euro. Die Verteidigung verzichtete auf konkrete Anträge. Das Urteil wird nach Angaben des Gerichts am 13.12.2022 um 13.30 Uhr verkündet.
Vor dem Wiesbadener Landgericht muss sich Berger in einem separaten Verfahren gegen weitere Cum-Ex-Vorwürfe wehren.
sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa
(Artikel aktualisiert: 06/12/22, 14:52 Uhr)
Cum-Ex-Verfahren am LG Bonn: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50382 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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