LG Magdeburg zum Tod von asiatischen Karpfen: Haftpflichtversicherung muss zahlen

26.07.2012

Die Haftpflichtversicherung einer Frau, die versehentlich den Tod asiatischer Karpfen, so genannter Kois, verursachte, muss knapp 15.000 Euro zahlen. Dies entschied das LG Magdeburg am Mittwoch.

Eine Haftung für Schäden sei nur dann ausgeschlossen, wenn es sich um ein Gefälligkeitsverhältnis handele wie das unbezahlte Blumengießen, so das Landgericht (LG). Hier habe die Versicherungsnehmerin aber gerade für solche Fälle eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und nicht gewollt, dass ihr Verwandter auf einem möglichen Schaden sitzenbleibe (Urt. v. 25.07.2012, Az. 10 o 81/12). 

Die Frau hatte während des Urlaubs ihres Schwagers bei ihm die Blumen gegossen. Dabei kam sie unabsichtlich an die Fernbedienung für das Gerät, das einen Teil des Teiches im Winter eisfrei hält. Der Teich fror zu, 24 Kois und zwei Störe erstickten. Für den Schaden wollte die Versicherung nicht aufkommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Magdeburg zum Tod von asiatischen Karpfen: . In: Legal Tribune Online, 26.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6705 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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