Mehr als sieben Jahre verbrachte Gustl Mollath zu Unrecht in einer Psychiatrie. Im Zank um eine Entschädigung gibt es nun eine gütliche Einigung mit dem Freistaat Bayern. Ein langer Rechtsstreit geht damit zu Ende.
Das Justizopfer Gustl Mollath und der Freistaat Bayern haben sich im Streit um eine Entschädigung für die unberechtigte Unterbringung in der Psychiatrie gütlich geeinigt. Der Freistaat zahlt "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" einen weiteren Betrag in Höhe von 600.000 Euro, wie das Landgericht (LG) München I am Dienstag mitteilte. Damit seien alle Ansprüche abgegolten und der Rechtsstreit beendet.
Mollath ist das wohl bekannteste Justizopfer Deutschlands. Er war 2006 nach einem Prozess wegen angeblicher Gewalt gegen seine Ehefrau in die Psychiatrie eingewiesen worden - zu Unrecht, wie sich Jahre später in einem Wiederaufnahmeverfahren herausstellte. 2.747 Tage - mehr als sieben Jahre - hatte er in der Psychiatrie verbracht.
Vor Gericht verklagte Mollath daraufhin den Freistaat in einem Amtshaftungsverfahren und forderte 1,8 Millionen Euro. In der Summe enthalten sind zum Beispiel 800.000 Euro Schmerzensgeld, 288.000 Euro Verdienstausfall und 90.000 Euro Anwaltskosten. Nach Ansicht des Freistaates hingegen stehen ihm allerdings nur die gesetzlich vorgesehenen 25 Euro pro Tag als Entschädigung zu. Das waren rund 70.000 Euro, die der Freistaat auch zahlte.
Das LG hatte im Juni den Vorschlag gemacht, dass die Ansprüche Mollaths gegen Zahlung von weiteren 600.000 Euro abgegolten sein sollten. Damals stimmte zwar das Justizministerium, nicht aber der klagende Mollath zu. Warum er das nun offenbar doch tat, ist noch nicht bekannt. Für Fragen zur aktuellen Einigung war Mollaths Anwalt zunächst nicht zu erreichen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Justizopfer erhält weitere 600.000 Euro: . In: Legal Tribune Online, 12.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38669 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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