Nach Medienberichten darf Google in Frankreich seinen Dienst "Google Maps" nicht mehr kostenlos anbieten. Dies habe ein französisches Handelsgericht bereits am Dienstag per Urteil entschieden.
Laut taz.de soll Google neben einer Strafe in Höhe von 15.000 Euro, auch 500.00 Euro Schadensersatz an den Wettbewerber Bottin Cartographes zahlen. Zur Begründung hieß es, das Unternehmen habe mit dem kostenlosen Angebot von Landkarten via "Google Maps" den Wettbewerb im Internet geschadet und verzerrt.
Bottin Cartographes bietet ähnliche Kartendienste gegen Gebühren an und verdächtigt Google, mit Gratisangeboten zunächst Kunden binden zu wollen um von diesen später ebenfalls Geld verlangen zu können.
Google will gegen das Urteil klagen und gibt sich in einer Stellungnahme davon überzeugt, dass sein kostenloses Angebot zum Vorteil von Internetnutzern und Websites sei.
taz/mbr/LTO-Redaktion
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Google Maps: . In: Legal Tribune Online, 02.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5475 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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