Sportwetten werden in Deutschland künftig einheitlich mit fünf Prozent besteuert - unabhängig davon, ob es sich um einen inländischen oder einen ausländischen Wettanbieter handelt. Der Bundesrat billigte am Freitag ein entsprechendes Gesetz, das am Donnerstagabend bereits den Bundestag passiert hatte.
Die Regelung, auf den Spieleinsatz eine fünfprozentige Steuer zu erheben, soll den neuen Glücksspielstaatsvertrag flankieren. Dieser sieht vor, das staatliche Lottomonopol grundsätzlich zu erhalten, den Glücksspielmarkt aber in begrenztem Umfang für private Anbieter zu öffnen.
Im Gegensatz zur noch geltenden Rechtslage werden nach der Sportwettenprivatisierung nicht nur im Inland veranstaltete Sportwetten von der Steuer erfasst. Auch ausländische Veranstalter werden einbezogen, sofern der Spieler bei Abschluss des Wettvertrags in Deutschland ansässig ist.
dpa/asc/LTO-Redaktion
Reform des Glücksspielmarktes: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6507 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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