Am Sonntag treten mit dem GKV-Änderungsgesetz etliche Neuerungen in Kraft. Damit einher geht auch die Regelung, dass Pharmahersteller künftig den gesetzlichen Krankenkassen auf alle Medikamente, für die es keine Festbeträge gibt, 16 Prozent statt bisher sechs Prozent Abschlag gewähren müssen.
Zudem werden die Preise bis Ende 2013 auf dem Stand vom 1. August 2009 eingefroren. Beide Gesetzesänderungen sind nun vom Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Dr. Herbert Reichelt, ausdrücklich begrüßt worden.
Laut Reichelt seien sie ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kostenbremsung. Gleichzeitig appellierte er aber an die Bundesregierung, nun zügig strukturelle Änderungen anzugehen. Es sei wichtig, dass die Kassen weiterhin die Möglichkeit hätten, Rabattverträge abzuschließen, insbesondere vor dem Hintergrund eines funktionierenden Preiswettbewerbs. Die gesetzliche Krankenversicherung brauche mehr Bereiche, in denen Kassen und Leistungsanbieter auf wettbewerblichem Weg die medizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten gestalten könnten.
Die Bundesregierung erwartet durch die beschlossenen Maßnahmen Einsparungen in Höhe von jährlich rund 1,15 Milliarden Euro.
GKV-Änderungsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 01.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1104 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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