Gesetzgebung: Neues Kin­der­schutz­ge­setz auf den Weg gebracht

16.03.2011

Nach jahrelanger Debatte hat das Kabinett am Mittwoch ein neues Kinderschutzgesetz beschlossen. Der Entwurf sieht unter anderem den verstärkten Einsatz von Familienhebammen in Problemfamilien vor. Dafür will der Bund von 2012 an 30 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stellen.

Unter anderem sollen die Jugendämter verpflichtet werden, betroffene Familien stärker zu kontrollieren. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls muss sich das Jugendamt bei einem Hausbesuch einen unmittelbaren Eindruck von dem betreffenden Kind und seiner persönlichen Umgebung machen.

Für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte und Psychologen ist in dem Gesetzentwurf keine Informationspflicht vorgesehen. Sie könnten aber bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls das Jugendamt informieren. Damit soll die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patienten geschützt und die Rechtssicherheit der Berufsgeheimnisträger gewahrt werden.

Der Gesetzentwurf, der von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) nach mehreren Gesprächen mit Fachverbänden erstellt wurde und, soll nun von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Ein erster Gesetzentwurf war in der vergangenen Wahlperiode im Parlament bei einer Expertenanhörung auf massive Kritik gestoßen und dann vom Ministerium zurückgezogen worden.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Umgangsrechte in der Regenbogenfamilie: Ein Kind zwischen Mama und Mami

Gesetzgebungs-Outsourcing: Die Hunde bellten, die Karawane zog weiter

Erbrechtliche Gleichstellung: Späte Gerechtigkeit für nichteheliche Kinder

Zitiervorschlag

Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2779 (abgerufen am: 20.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen