Der Bundesrat hat eine Länderinitiative für einen verbesserten Verbraucherschutz bei unerlaubter Telefonwerbung auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist, unerlaubte Telefonwerbung nicht nur mit Hilfe des Wettbewerbsrechts, sondern auch mit vertragsrechtlichen Instrumenten zu bekämpfen.
Der Bundesrat begründet seine Initiative mit der Feststellung, dass sich das im Jahr 2009 verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung als nicht hinreichend effektiv erwiesen habe. Ein signifikanter Rückgang unerlaubter Anrufe sei bisher nicht feststellbar.
Die Bundesnetzagentur erhielt im letzten Jahr über 72.000 schriftliche Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung. Auch Verbraucherzentralen bestätigen, dass die geltende Regelung nicht zu einer Verringerung der Werbeanrufe geführt habe.
Daher sieht der Gesetzentwurf vor, unseriöse Unternehmen daran zu hindern, im Rahmen eines Werbeanrufs dem Verbraucher Verträge "unterzuschieben". Ein telefonisch vereinbarter Vertrag soll künftig demnach erst dann wirksam werden, wenn der Verbraucher ihn innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt.
Zudem wollen die Länder auch die ungebetene Werbung unter Verwendung automatischer Anrufmaschinen unterbinden und sehen daher entsprechende Ordnungsstrafen vor. Laut Thüringer Justizministerium soll das Bußgeld künftig von derzeit 50.000 Euro auf 250.000 Euro angehoben werden.
age/LTO-Redaktion
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Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 30.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3397 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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