Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich anlässlich einer am Montag im Bundesjustizministerium stattfindenden Verbändeanhörung erstmals zu ihren Plänen für neue Regelungen zum Patientenschutz geäußert.
Ziel des neuen Gesetzes ist es, neben der Verbesserung des Schutzes von Patienten die entsprechenden Rechte durch die gesetzliche Regelung verständlicher und nachvollziehbarer zu machen. Das Gesetz wird gemeinsam vom Bundesministerium der Justiz und vom Bundesministerium der Gesundheit unter Beteiligung des Patientenbeauftragten der Bundesregierung vorbereitet.
Im Wesentlichen sieht das Gesetz folgende Regelungen vor:
- Der Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im Gesetz geregelt. Die geplante Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch erfasst die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch anderen Heilberufen wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten. Es wird geregelt, dass Patienten verständlich und umfassend informiert werden müssen, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien. Die Patienten sind gesondert auf Kosten hinzuweisen, die nicht von den Leistungsträgern übernommen werden.
- Die Aufklärungspflichten werden ausdrücklich gesetzlich geregelt. Vor jedem Eingriff müssen alle Patienten umfassend über die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden. Dazu muss ein persönliches Gespräch geführt werden, damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen kann. Eine nur schriftliche Aufklärung reicht nicht aus.
- Auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung sollen im Gesetz festgelegt werden. Krankenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Patienten erhalten ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist.
- Für Haftungsfälle wird es mehr Transparenz geben. Die von der Rechtsprechung entwickelten Instrumente zur Beweislastverteilung sollen ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Dann kann jeder im Gesetz nachlesen, wer im Prozess was beweisen muss.
Die ersten Überlegungen sollen als Grundlage für die beginnenden Gespräche mit der Praxis dienen. Weitere Regelungen sollen vom Bundesgesundheitsministerium erarbeitet werden, etwa zum vorbeugenden Schutz vor Behandlungsfehlern, damit es erst gar nicht zu Behandlungsfehlern kommt.
age/LTO-Redaktion
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Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 16.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3290 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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