CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag einen besseren Schutz von Frauen vor Menschenhandel und Zwangsprostitution vereinbart. Am Dienstag hat nun die Union ihre Vorstellungen und Reformvorschläge in einem Eckpunktepapier zusammengefasst. Bordelle sollen künftig eine ordnungsbehördliche Erlaubnis brauchen, Prostituierte einer Meldepflicht unterliegen. Die Polizei soll mehr Rechte bekommen.
Nach dem Willen der Unionsfraktion im Bundestag soll die Prostitution in Deutschland strengeren Regeln unterworfen werden. Diese umstrittene angestrebte Reform des Prostitutionsgesetzes diene vor allem dem Schutz von Frauen vor unwürdiger Behandlung, Zwangsprostitution und Menschenhandel.
Insgesamt 12 Reformvorschläge hat die Union zu diesem Zweck in einem Eckpunktepapier zusammengetragen und nun in Berlin vorgestellt. Man müsse den Kreislauf von "Weisungsrecht, Einschüchterung, Opferschweigen und Straflosigkeit" der Täter durchbrechen, erklärte der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl am Dienstag gegenüber der Süddeutschen Zeitung.
So sollen zum Beispiel Bordelle und andere Orte der Prostitution künftig eine behördliche Erlaubnis benötigen. Bordellbetreiber sollen sich zudem auf ihre Zuverlässigkeit prüfen lassen. So sollen Straftäter ausgeschlossen werden.
Auch Auflagen zum Betrieb und zur Ausstattung will die Union künftig möglich machen, Polizei und Ordnungsbehörden sollen Bordelle verdachtsunabhängig kontrollieren dürfen.
Altersuntergrenze und Flatrate-Verbot
Die Einführung einer allgemeinen Meldepflicht für Prostituierte soll es leichter machen, legale Prostitution von illegaler Zwangsprostitution zu unterscheiden. Generell wollen CDU und CSU ein Mindestalter von 21 Jahren für Prostituierte einführen. Das halten die Christdemokraten für notwendig, um der "stetigen Nachfrage nach immer jüngeren Frauen" entgegenzuwirken.
Ersatzlos streichen will die Union das in § 3 Prostitutionsgesetz verankerte Weisungsrecht. Prostituierte müssten über Art und Umfang ihrer Sexualkontakte auch dann selbst entscheiden können, wenn sie sich in einem Angestelltenverhältnis befinden.
In diesem Zusammenhang sollen auch "menschenunwürdige Geschäftsmodelle" im Rotlichtmilieu verboten werden: "Flatrate-Angebote, Gang Bang- und Rape Gang Bang-Veranstaltungen degradieren Prostituierte und sind mit der Menschenwürde unvereinbar", heißt es in dem Eckpunktepapier.
Härtere Strafen, auch für Freier
Auch straf- und strafprozessrechtlich soll der Zwangsprostitution künftig besser begegnet werden können. Dazu fordert die Union die Einführung der Strafbarkeit von Freiern, die wissentlich mit Zwangsprostituierten verkehren.
Zudem sollen die Strafrahmen der Vorschriften der §§ 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung) und 233 StGB (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft) deutlich erhöht werden. Da Zuhälterei häufig mit organisiertem Verbrachen einhergehe, soll auch diese in den Katalog des § 100a Abs. 2 Nr. 1 StPO aufgenommen werden. So könnte man bei einem entsprechenden Verdacht eine Telekommunikationsüberwachung anordnen.
mbr/LTO-Redaktion
Eckpunkte zur Reform des Prostitutionsgesetzes : . In: Legal Tribune Online, 09.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11647 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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