Gesetzgebung: Änderung des Umwandlungsrechts beschlossen

nbu/LTO-Redaktion

12.07.2010

Die verabschiedeten Modifizierungen sollen zur Vereinfachung bei der Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen beitragen. Die Änderungen werden sich insbesondere bei Umstrukturierungsmaßnahmen von Aktiengesellschaften auswirken.

Ziel der Bundesregierung ist es, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und die bürokratische Last von Unternehmen zu verringern. Wie Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betont, wird durch die Neuregelung gleichzeitig auch der Schutz von Share- und Stakeholdern gewahrt.

Schwerpunkt des Entwurfes ist die weitere Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung, die über die Umwandlungsmaßnahme beschließen soll: Unterlagen sollen nun auf elektronischem Wege bereit gestellt werden können, auf eine gesonderte Zwischenbilanz könne verzichtet werden.

Weiterhin kann zukünftig bei der Verschmelzung einer 100%-igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft in weitergehendem Maße als bislang auf einen Hauptversammlungsbeschluss verzichtet werden.

Im Zusammenhang mit der Verschmelzung einer 90%igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft ist eine Modifizierung des so genannten "Squeeze-out" (Ausschluss von Minderheitsaktionären) vorgesehen. Außerhalb dieser Konstellation bleibt das System des Ausschlusses von Minderheitsaktionären unverändert.

Das Änderungsgesetz erfolgt in Umsetzung einer im Juli vergangenen Jahres beschlossenen und im Oktober 2009 in Kraft getretenen EU-Richtlinie. Das deutsche Umwandlungsrecht beruht zum Teil auf Vorgaben des Gemeinschaftsrechts und muss daher bis zum 30. Juni 2011 angepasst werden.

Zitiervorschlag

Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/941 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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