Mit einer Gesetzesänderung will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger das Mediationsverfahren fördern. Ziel des Entwurfes sei eine Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung, so die Ministerin. Zudem könnten zeitaufwendige und kostspielige Gerichtsverfahren vermieden werden.
Der Gesetzentwurf legt Aufgaben und Pflichten der Mediatorinnen und Mediatoren genau fest, zum Beispiel Offenbarungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen. Auch die richterliche Mediation soll durch die Regelung auf eine eindeutige Rechtsgrundlage gestellt werden.
Laut Leutheusser-Schnarrenberger erleichtern die vorgesehenen Änderungen die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen und regeln eine Verschwiegenheitspflicht für alle Mediatorinnen und Mediatoren. Aus der Verschwiegenheitspflicht folgt zugleich ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Zivilprozessordnung (ZPO) und allen auf sie verweisenden Verfahrensordnungen.
Gesetzentwurf: . In: Legal Tribune Online, 19.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1012 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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