Der Bundesrat hat sich am Freitag positiv zu den Plänen der Bundesregierung geäußert, sowohl die inner- als auch die außergerichtliche Mediation zu stärken. In einer ausführlichen Stellungnahme zeigten die Länder allerdings fachlichen Änderungsbedarf am Gesetzentwurf auf, damit dieser den Bedürfnissen der Praxis besser gerecht werden könne.
Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf die Mediation und andere Formen der außergerichtlichen Konfliktbeilegung umfassend regeln. Sie setzt damit die europäische Mediationsrichtlinie um, geht jedoch inhaltlich über diese hinaus.
Die Länder fordern in ihrer Stellungnahme Standards, die an die Qualifikation der Mediatoren anzulegen sind, sowie festgelegte Modalitäten für deren Auswahl. Zu prüfen sei auch, ob ein dispositives Beweiserhebungs- und Vortragsverbot die gewünschte Vertraulichkeit des Mediationsgesprächs besser sichern könnte. Weitere Anregungen betreffen die Stellung des Prozessbevollmächtigten sowie die Befugnisse des Mediators zur Protokollierung eines möglichen Vergleichs und zur Streitwertfestsetzung.
age/LTO-Redaktion
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Gesetzentwurf: . In: Legal Tribune Online, 21.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2822 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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