Der Hamburger Senat hat ein Gesetz für einen besseren Gesundheitsschutz in Shisha-Bars beschlossen. Es drohen strenge Auflagen für die Betreiber. Dass sich die Anzahl der Bars dadurch reduzieren könnte, nehme man "billigend in Kauf".
In Hamburg soll künftig ein Gesetz für einen besseren Schutz der Besucher von Shisha-Bars vor Kohlenmonoxid-Vergiftungen sorgen. Eine entsprechende Vorlage von Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) passierte den Senat am Dienstag. Das Gesetz, dem die Bürgerschaft noch zustimmen muss, schreibt den Betreibern von Shisha-Bars technische Schutzvorrichtungen und Warngeräte vor. Außerdem müssen sie die Funktion der Anlagen jährlich nachweisen. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder in schweren Fällen auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
Kohlenmonoxid ist ein farb- und geruchloses Atemgift. Immer wieder war es in der Vergangenheit zu Zwischenfällen in Shisha-Bars auch mit Verletzten gekommen. "Die bundesweit zu beobachtenden Vergiftungsfälle in Shisha-Bars zeigen, dass Besucherinnen und Besucher solcher Einrichtungen erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind", sagte Prüfer-Storcks. Deshalb sei eine gesetzliche Regelung erforderlich.
Prüfer-Storcks schloss nicht aus, dass es aufgrund der nicht unerheblichen Kosten für die Abluft- und Belüftungsanlagen sowie deren Wartung zu Schließungen von Bars kommen könnte. "Es ist nicht Ziel des Gesetzes, die Zahl der Shisha-Bars zu reduzieren. Wir würden das aber billigend in Kauf nehmen." Insgesamt sehe sie das Rauchen von Shishas kritisch. "Wasserpfeifen stellen keine harmlose Alternative zur Zigarette dar, ihr Rauch enthält Substanzen, die potenziell gesundheitsgefährdend sind", betonte die Senatorin.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Gesetzentwurf in Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 12.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33813 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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