Nach der Razzia und den Festnahmen von verschiedenen Personen aus der Reichsbürgerszene am siebten Dezember, haben Ermittlungsrichter des BGH die Haftbefehle nun in Vollzug gesetzt. Darunter ist auch die festgenommene Richterin.
Die gegen 23 mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung ergangenen Haftbefehle haben die Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof (BGH) nun in Vollzug gesetzt.
Gegen die am siebten Dezember festgenommenen Personen besteht der Verdacht, dass sie einen Umsturz geplant und dafür teilweise auch mit Waffen trainiert haben. Die mutmaßliche terroristische Vereinigung habe die staatliche Ordnung in Deutschland stürzen und durch eine eigene ersetzen wollen, die in Grundzügen schon ausgearbeitet gewesen sei. Dafür hätte sie auch Tote in Kauf genommen.
Ergangen sind die Haftbefehle nach Angaben des Generalbundesanwalts aufgrund des dringenden Tatverdachts der Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB). Ermittelt werde zudem wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens.
Unter den 23 Beschuldigten ist auch Birgit Malsack-Winkemann, die bis Mittwochmorgen noch Richterin am Landgericht Berlin war.
Zwei Personen sind am siebten Dezember in Italien und Österreich festgenommen worden. In diesen Fällen sei ein Auslieferungsverfahren eingeleitet worden.
cp/LTO-Redaktion
Mutmaßliche Mitglieder terroristischer Vereinigung: . In: Legal Tribune Online, 09.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50428 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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