Der Kindsmörder Gäfgen streitet mit seinem Insolvenzverwalter um die 3.000 Euro Entschädigung, die ihm nach der Folterandrohung in einem Polizeiverhör zugesprochen wurde. Noch im August muss das AG Frankfurt klären, ob es sich um einen "höchstpersönlichen Anspruch" Gäfgens handelt oder ob die Summe an seinen Insolvenzverwalter gezahlt werden muss. Der Verbrecher ist wegen der Prozesskosten hoch verschuldet.
Das vom Landgericht (LG) Frankfurt zu der Entschädigungszahlung verurteilte Land Hessen hatte den Betrag Anfang des Jahres bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts (AG) Frankfurt eingezahlt. Dort wurde die Weiterleitung des Geldes an den Insolvenzverwalter verfügt. Gäfgens Verteidiger legte gegen diese Verfügung Einspruch ein, so dass ein Richter über das weitere Vorgehen zu entscheiden hat.
Gäfgen hatte 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet - dafür war er vom LG Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach seiner Festnahme war ihm vom damaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner mit Schmerzen gedroht worden, sollte er das Versteck des Opfers nicht preisgeben.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Entschädigung wegen Gewaltandrohung: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9252 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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