Handelsgericht in Madrid: Teil­er­folg für Euro­pean Super League

28.05.2024

Nachdem im Dezember der EuGH die Tür für eine europäische Superliga offen gelassen hatte, entschied das zuständige spanische Gericht nun ähnlich. Ob und wie das umstrittene Projekt umgesetzt werden darf, ist damit weiter offen.

Die Initiatoren der umstrittenen Fußball-Superliga haben einen juristischen Etappenerfolg erzielt. Ein Handelsgericht in Spanien gab einer Klage des für den geplanten Wettbewerb zuständigen Unternehmens European Super League Company SL (ESLC) gegen mögliche Sanktionen durch die internationalen Verbände FIFA und UEFA teilweise statt. Die zuständige Richterin am Madrider Handelsgericht Nr. 17, Sofía Gil Garcia, teilte am Montag in ihrem Urteil mit, der Weltverband FIFA und die UEFA hätten ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht und den freien Wettbewerb auf dem Markt verhindert. 

Die Richterin ordnete die Einstellung des "wettbewerbswidrigen Verhaltens" an. Die Verbände hätten "ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Beschränkungen" auferlegt und so gegen Unionsrecht verstoßen.

2021 hatten zwölf europäische Topclubs die große Revolution im europäischen Profifußball geprobt: Sie hatten praktisch aus dem Nichts die Super League gegründet – und waren zunächst krachend gescheitert. UEFA und FIFA hatten mit Strafen gedroht. Der Aufschrei von Ligen, Fans und Politik war so groß, dass die meisten Vereine schnell einen Rückzieher machten. Außer Real und der FC Barcelona unterstützt derzeit niemand das Vorhaben – zumindest nicht öffentlich.

Unklarheit nach EuGH-Urteil aus Dezember

Anschließend war die Sache vor dem Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gelandet. Nachdem sich der Generalanwalt beim EuGH in seinem Plädoyer weitgehend auf Seiten von FIFA und UEFA positioniert hatte, warf der EuGH den Verbänden in seinem Grundsatzurteil vom Dezember einen Missbrauch der Marktmacht vor. Ein Konkurrenzprodukt zur Champions League müsse laut dem Unionsrecht zwar grundsätzlich möglich sein. Das bedeute aber nicht automatisch, dass die Super League genehmigt werden müsse.

Der Sportprojektentwickler A22, der die Pläne für eine Super League vorantreibt, reagierte auf das EuGH-Urteil mit einem Vorstoß. Kürzlich unterbreitete er einen angepassten Vorschlag für eine European Super League, der 64 Herren- und 22 Damenmannschaften angehören sollen.

Die Entscheidung werteten beide Seiten als Erfolg für sich, sie überließ wesentliche Fragen aber dem Handelsgericht in Madrid, das die Maßstäbe des EuGH berücksichtigen musste. Doch auch nach dem spanischen Urteil bleibt zunächst weiter unklar, ob und wann das Projekt der ESLC verwirklicht werden kann. Dem Chef der spanischen Profi-Liga Javier Tebas, einem Gegner des Projekts, war es wichtig klarzustellen, "dass die Richterin (in Anlehnung an den EuGH) von der FIFA und der UEFA verlangt, dass die Regeln für neue Wettbewerbe transparent gestaltet und garantiert werden". Damit segne sie aber die Superliga nicht ab, schrieb Tebas auf X.

Angesichts dieser Offenheit überrascht nicht, dass beide Seiten auch das spanische Urteil für sich als Erfolg reklamieren.

Ob und Wie einer European Super League weiter offen

Der europäische Fußball-Verband UEFA sieht sich trotz der Entscheidung der Richterin weitgehend in seiner Haltung bestätigt. Das Gericht habe weder grünes Licht für Projekte gegeben wie die Super League noch hat es diese genehmigt, hieß es in einer Stellungnahme. Die Richterin habe sogar erklärt, dass das Projekt der Super League längst aufgegeben wurde und von ihr nicht zu erwarten sei, dass sie über abstrakte Projekte entscheide. "Kurz gesagt, das Urteil gibt Dritten nicht das Recht, ohne Genehmigung Wettbewerbe zu entwickeln, und betrifft kein zukünftiges Projekt oder gar eine geänderte Version eines bestehenden Projekts", schrieb die UEFA.

A22 begrüßte das Madrider Urteil. Es sei ein wichtiger Schritt hin zu einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Clubfußball-Landschaft in Europa, hieß es in einer Stellungnahme. "Die UEFA-Statuten und die aggressiven Maßnahmen zum Schutz ihres Monopols haben über Jahrzehnte hinweg Innovationen erstickt", erklärte A22-Chef Bernd Reichart, ehemaliger Geschäftsführer von RTL. "Die Ära des Monopols ist nun endgültig vorbei." Man freue sich darauf, den Dialog mit Vereinen jeder Größe fortzusetzen, um den Club-Fußball auf internationaler Ebene zu verbessern und ihn für Fans jeder Altersgruppe zugänglicher und attraktiver zu machen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann in Madrid noch angefochten werden.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Handelsgericht in Madrid: Teilerfolg für European Super League . In: Legal Tribune Online, 28.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54639/ (abgerufen am: 30.06.2024 )

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