Fachanwälte müssen ab sofort mehr Zeit in ihre Fortbildung investieren: Seit dem 1. Januar 2015 hat sich die Fortbildungspflicht für die Juristen von jährlich 10 auf 15 Stunden erhöht. Nicht mehr alle Stunden müssen aber in Präsenzseminaren erbracht werden.
Es ist nach jahrelangem Ringen fast eine Revolution: Gemäß § 15 Abs. 4 Fachanwaltsordnung (FAO) können bis zu fünf Stunden der jährlichen Fortbildung zum Erhalt des Fachanwalts-Titels seit dem 1. Januar auch im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.
Es bleibt aber dabei, dass mindestens 10 Stunden im Rahmen von speziellen Seminaren für Anwälte absolviert werden müssen. Auch Veranstaltungen, die man nicht vor Ort, sondern - zum Beispiel wie in einem Webinar - online verfolgt, können zählen, sofern die durchgängige Teilnahme und die Interaktion mit dem Referenten und den anderen Teilnehmern gesichert sind, so Abs. 2 der Vorschrift.
Die Änderung der FAO stand bereits seit April vergangenen Jahres fest, nachdem das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz keine Einwände gegen die entsprechenden Beschlüsse der Bundesrechtsanwaltskammer geäußert hatte.
age/LTO-Redaktion
Fachanwälte 2015: . In: Legal Tribune Online, 06.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14272 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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