Förderung von Paaren mit Kinderwunsch: Finanzielle Entlastung bei künstlicher Befruchtung

04.03.2012

Der Bundesrat möchte Paare unterstützen, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können. Künftig soll der Bund die Kosten der künstlichen Befruchtung zu 25 Prozent mittragen. Da die gesetzliche Krankenversicherung die Hälfte der Kosten einer künstlichen Befruchtung übernimmt, würde der von den Betroffenen selbst zu finanzierende Anteil auf 25 Prozent sinken.

In einem am Freitag beschlossenen Gesetzesentwurf betont der Bundesrat, dass Paare, die sich für eine Familie entschieden haben, Unterstützung benötigen und verdienen. Gerade ungewollte Kinderlosigkeit würde oft als schwerer Mangel in der persönlichen Lebensplanung angesehen. Mit ihrem Vorstoß möchten die Länder daher eine finanzielle Entlastung von Paaren mit Kinderwunsch bei den Kosten einer künstlichen Befruchtung erreichen.

Der Gesetzentwurf wird nun an die Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Förderung von Paaren mit Kinderwunsch: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5687 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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