Der Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle wird nicht eingestellt. Die Staatsanwaltschaft werde der Anregung der Kammer nicht folgen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann am Mittwoch in Dessau-Roßlau.
Am Montag hatte das Gericht mit Blick auf den Stand der Beweisaufnahme und die Verfahrensdauer vorgeschlagen, das Verfahren gegen einen Geldauflage vorläufig einzustellen. Angeklagt ist ein Polizist, dem Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen wird. Er soll Jalloh nicht rechtzeitig geholfen haben.
Bittmann sagte, man stehe immer noch vor einem Rätsel und wisse nicht, was in der Zelle geschehen sei. Das, was man aber herausgefunden habe, solle auch in ein Urteil einfließen.
Einer Einstellung des Verfahrens hätten Staatsanwaltschaft und Verteidigung zustimmen müssen. Die Nebenklage muss angehört werden. Die Nebenklagevertreterin Gabriele Heinecke reagierte am Dienstag mit
einem Befangenheitsantrag auf den Vorschlag des Gerichts. Aus ihrer Sicht hat es die Kammer des Landgerichts Magdeburg aufgegeben, den Vorfall vom 7. Januar 2005 aufzuklären. Über den Befangenheitsantrag müssen nun drei nicht am Verfahren beteiligte Berufsrichter entscheiden. Mit einer Entscheidung wird am 13. März gerechnet.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Feuertod von Oury Jalloh: . In: Legal Tribune Online, 08.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5724 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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