Der DAV sieht gut zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform Nachbesserungsbedarf. Insbesondere der Betreuungs- und Kindesunterhalt sowie das Verfahrensrecht stehen im Zentrum der Kritik.
Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mangele es dem jeweils unterhaltsberechtigten Elternteil an Kriterien, nach denen der erweiterte Umfang der Eigenverantwortung vorhersehbar sein könnte.
Grund hierfür sei die dem heutigen Unterhaltsrecht zugrundeliegende Idee der Doppelverdiener-Ehe mit Kindern. Diese lasse den betreuenden Elternteilen in der Regel keine Wahlmöglichkeiten in Bezug auf ihre Lebensgestaltung mehr. Darauf seien die Betroffenen jedoch meist nicht vorbereitet. "Diese Änderung der gesetzlichen Wertvorstellung ist in den Köpfen der Betroffenen nicht angekommen", so Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek, Vorsitzende der DAV-Arbeitsgemeinschaft Familienrecht.
Ein weiteres wesentliches Problem seien die so genannten Alt-Ehen, da das neue Recht auch auf bereits vor Inkrafttreten der Reform entschiedene Fälle sofort anwendbar sei. Dies stünde allerdings vielfach in lebensplanerischem Widerspruch bei Personen, die sich im Vertrauen auf die bisherige Rechtslage eingerichtet haben. Auch angesichts der aktuellen Arbeitsmarktlage könne so dem Anspruch der Eigenverantwortung nicht nachgekommen werden.
Desweiteren mahnt der DAV an, dass das im Zivilrecht verbreitete Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde auch im Familienrecht möglich sein müsse.
Zudem fordert der DAV eine gesetzgeberische Konkretisierung hinsichtlich des Kindesunterhalts.
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Familienrecht: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1507 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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