Gerichte können künftig bei allen Straftaten ein Fahrverbot als Nebenstrafe verhängen. Die Bundesregierung hat die entsprechenden Gesetzesänderungen beschlossen.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze verabschiedet. Den Entwurf hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegt.
Er greift das im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorhaben auf, das Fahrverbot auf alle Straftaten auszudehnen. Zudem entspricht er den Empfehlungen einer vom BMJV einberufenen Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens.
"Die Öffnung des Fahrverbots für alle Straftaten erweitert die Möglichkeiten strafrechtlicher Sanktionen", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas. "Dadurch geben wir den Strafgerichten ein zusätzliches Mittel an die Hand, um zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken."
Mit den Gesetzesänderungen werden zudem diverse Anliegen der Länder zu einzelnen Aspekten des Strafverfahrens umgesetzt. Dazu gehören die verschärfte Strafbarkeit organisierter Formen von Schwarzarbeit und die Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten. Zudem konmt eine Erleichterung der Strafzurückstellung bei betäubungsmittelabhängigen Mehrfachtätern, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Datenübermittlung durch die Bewährungshilfe sowie eine europarechtlich gebotene Erweiterung bestimmter Straftatbestände im Bundesnaturschutzgesetz.
tap/LTO-Redaktion
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf: . In: Legal Tribune Online, 21.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21543 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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