Ex-Bundespräsident Christian Wulff spricht im Nachrichtenmagazin Spiegel von einer möglichen Schadensersatzklage gegen das Land Niedersachsen. Die Staatskanzlei in Hannover zeigt sich überrascht. Bisher liege keine Klage des früheren Ministerpräsidenten vor, sagte ein Sprecher der Landesregierung am Montag
"Ich könnte Hunderttausende Euro Anwaltskosten als Schadensersatz vom Land Niedersachsen einklagen. Eigentlich will ich von dieser Art der Auseinandersetzung aber Abstand nehmen", zitiert der Spiegel den ehemaligen Bundespräsidenten. Nach dem Grundgesetz könne jedermann Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn ein Beamter ihm gegenüber seine Pflicht vorsätzlich verletzt hat. Wulffs Anwalt Bernd Müssig wollte nicht dazu Stellung beziehen, ob eine derartige Klage in Erwägung gezogen werde. "Das gehört zum Mandatsgeheimnis", sagte er.
Wulff sagte ferner, er gehe davon aus, dass die Kosten seiner Verteidigung angemessen anerkannt würden. Ein offizieller Antrag liegt dazu aber beim Landgericht Hannover noch nicht vor, sagte ein Sprecher. Wulff habe Anspruch auf Ersatz seiner "notwendigen Auslagen" für die Verteidigung. Über die Höhe dessen, was notwendig sei, werde eine Rechtspflegerin nach Eingang des Antrags entscheiden.
Wulff war Ende Februar vom Vorwurf der Vorteilsannahme in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident freigesprochen worden. 2012 war er deshalb als Bundespräsident zurückgetreten.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Ex-Bundespräsident droht mit Schadensersatzklage: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12632 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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