Nachdem sich bereits die Union, Grüne und FDP für eine neue Sperrklausel ausgesprochen haben, folgt nun auch die SPD-Bundestagsfraktion. Nach einem Bericht der FAZ sollen Experten verfassungspolitische Zweifel geäußert haben. Der Gesetzentwurf, soll am 4.Juni eingebracht werden.
Am 9.November 2011 kippte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Fünf-Prozent-Hürde für die Wahl zum Europäischen Parlament. Diese sei nicht mit der Wahlrechts- und der Parteiengleichheit des Grundgesetzes vereinbar, hieß es. Alle abgegebenen Stimmen müssten den gleichen Zählwert und möglichst den gleichen Einfluss haben.
Nun wollen alle Bundestagsfraktionen mit Ausnahme der Linken eine neue Hürde einführen. Diese soll aber nicht mehr bei fünf, sondern nur noch bei drei Prozent liegen. Am Dienstag schloss sich auch die SPD-Fraktion dem Vorhaben an. Der Parlamentarische Geschäftsführer Thomas Oppermann erklärte, die Fraktion werde dem Gesetzentwurf am 4.Juni 2013 sicher zustimmen.
Nach dem Bericht der FAZ haben Rechtsexperten der SPD verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Man befürchte, auch die Drei-Prozent-Hürde werde vor dem BVerfG scheitern. Denn das Karlsruher Gericht hatte betont, das Europaparlament sei im Gegensatz zum Deutschen Bundestag nicht auf eine Sperre angewiesen, da es durch kleine Parteien nicht in seiner Handlungsfähigkeit beeinträchtigt werde. Dem entgegnete Oppermann nun: "Auf das Europäische Parlament kommen immer mehr wichtige Aufgaben zu. Deshalb muss das Parlament handlungsfähig bleiben."
una/LTO-Redaktion
Europa-Wahl: . In: Legal Tribune Online, 22.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8777 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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