Deutsche Studenten, die im Ausland studieren, haben nach zwei Urteilen des EuGH unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf BAföG. Das Gericht sah in beiden Fällen einen Verstoß der entsprechenden BAföG-Regelungen gegen geltendes Unionsrecht.
Geklagt hatte ein in Brasilien geborener deutscher Staatsangehöriger, der seine schulische Laufbahn in deutschen Schulen in Spanien und der Türkei absolviert hatte. Seinen ständigen Wohnsitz im Sinne des BAföG hatte er stets in der Türkei. Nachdem er in Deutschland ein Semester Rechtswissenschaften studiert hatte, wechselte er an eine niederländische Universität. Hierfür wurde ihm das BAföG verwehrt, da er nicht nachgewiesen hatte, sich bis zu einem gewissen Grad in die Gesellschaft integriert zu haben. Ein Hinweis hierfür sei der Umstand, dass er nie über einen längeren Zeitraum einen festen Wohnsitz in Deutschland gehabt habe.
Dem widersprach nun der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urt. v. 24.10.2013, Az. C-220/12). Ein Nachweis über die gelungene Integration dürfe keinen zu einseitigen Charakter haben. Die entsprechende Regelung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes sei gleichzeitig zu allgemein und zu eng und damit nicht verhältnismäßig. Ein ständiger Wohnsitz in Deutschland sei nicht zwangsläufig der einzige Umstand für den tatsächlichen Grad der Verbundenheit zwischen dem Antragsteller und der deutschen Gesellschaft.
Im zweiten Fall wurde einer deutschen Studentin mit Wohnsitz in Deutschland das BAföG für eine einjährige Ausbildung in England verweigert, da eine solche Ausbildung im Ausland nicht förderfähig sei. Dies stellt nach Ansicht des EuGH jedoch eine Beschränkung der Freizügigkeit der Unionsbürger dar (Urt. v. 24.10.2013, Az. C-275/12). Eine Ausbildungsförderung im Ausland könne nicht davon anhängig gemacht werden, dass die Ausbildung gleichwertig sei mit einer in einer deutschen Berufsfachschulklasse vermittelten Ausbildung, die mindestens zwei Jahre dauert.
age/LTO-Redaktion
EuGH zu Ausbildungsförderung: . In: Legal Tribune Online, 24.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9886 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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