Die Klage des Datenschutz-Aktivisten Max Schrems zum Schutz von Facebook-Daten in den USA beschäftigt nun auch den EuGH. Der Gerichtshof wird im Laufe der nächsten Monate zu klären haben, inwieweit Facebook an EU-Rechte zum Schutz von personenbezogenen Daten gebunden ist.
Bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Luxemburg ging es um die Frage, inwieweit sich Facebook an EU-Rechte zum Schutz personenbezogener Daten halten muss. Im Mittelpunkt stehen dabei auch europäische Tochterfirmen von Facebook, Google und Co.
Das Urteil fällt erst in einigen Monaten. Hintergrund ist die Klage des Österreichers Max Schrems in Irland. Dort hat das Online-Netzwerk Facebook seinen Europasitz, es speichert Daten seiner Nutzer ganz oder zum Teil in den USA.
Schrems hatte sich 2013 beim irischen Datenschutz-Beauftragten darüber beschwert, dass persönliche Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung geschützt seien. Dabei berief er sich auf die Enthüllungen des Informanten Edward Snowden. Facebook wurde in Berichten auf Basis der Unterlagen vorgeworfen, unter anderem dem US-Geheimdienst NSA Zugriff auf Nutzerdaten gewährt zu haben. Facebook betont, man gebe Daten nur auf Gerichtsbeschluss weiter.
Die irischen Datenschützer lehnten die Beschwerde ab. Dabei beriefen sie sich unter anderem auf eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, in der die Brüsseler Behörde das Schutzniveau der USA als ausreichend eingestuft hatte. Das zuständige irische Gericht will nun vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wissen, ob die irische Behörde sich auf die Brüsseler Entscheidung berufen durfte - oder ob sie vielmehr selbst hätte ermitteln können oder müssen.
dpa/avp/LTO-Redaktion
EuGH zum Datenschutz: . In: Legal Tribune Online, 24.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15039 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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