Die EU friert Milliardenzahlungen an Ungarn ein. Darauf hat sich eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten geeinigt, teilt die tschechische EU-Ratspräsidentschaft mit.
Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban hat im Kampf gegen den Entzug von EU-Mitteln für sein Land eine große Niederlage erlitten. Wegen der Sorge, dass Gelder in Ungarn wegen unzureichender Korruptionsbekämpfung veruntreut werden, sollen nach einer Mehrheitsentscheidung der anderen EU-Staaten bis auf Weiteres 6,3 Milliarden Euro blockiert werden. Dies teilte die derzeitige tschechische EU-Ratspräsidentschaft in der Nacht zum Dienstag nach einer Sitzung der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten in Brüssel mit.
Die Summe von 6,3 Milliarden Euro liegt um rund 1,2 Milliarden Euro niedriger als von der EU-Kommission vorgeschlagen und von Ländern wie Deutschland gefordert. Reduziert wurde sie, weil mehrere EU-Staaten anerkennen wollten, dass die rechtsnationale Regierung von Orban in den vergangenen Wochen bereits Anstrengungen in diese Richtung unternommen hat. Das sich am Rande einer Rezession befindliche Land steht nun unter Druck, weitere Reformen zur Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit umzusetzen.
Die Bundesregierung hatte bereits in den vergangenen Tagen ihre Zustimmung zum harten Vorgehen gegen Ungarn signalisiert und sich für das Einfrieren von rund 7,5 Milliarden Euro ausgesprochen. "Hier geht es um unsere Werte, um unsere Rechtsstaatlichkeit als Europäische Union im Ganzen", sagte Außenministerin Annalena Baerbock am Montag am Rande eines Treffens mit Kolleginnen und Kollegen der anderen EU-Mitgliedstaaten in Brüssel.
Sicherung rechtsstaatlicher Standards
Auch bezüglich anderer Themen bauten die Mitgliedstaaten Druck auf. So gab Ungarn den wochenlangen Widerstand gegen neue Ukraine-Hilfen und eine wichtige Richtlinie zur Umsetzung der internationalen Mindeststeuer für große Unternehmen auf. Im Gegenzug billigte der Ausschuss der ständigen Vertreter den ungarischen Corona-Hilfen-Plan.
Auszahlungen sollen jedoch erst dann erfolgen können, wenn insgesamt 27 Voraussetzungen erfüllt sind. Diese betreffen zum Beispiel die Wirksamkeit der neu eingerichteten "Integrationsbehörde" zur Überprüfung von mutmaßlichen Korruptionsfällen und das Verfahren für die gerichtliche Überprüfung staatsanwaltlicher Entscheidungen. Damit soll sichergestellt werden, dass rechtsstaatliche Standards eingehalten und EU-Gelder in dem Land nicht veruntreut werden.
Notwendig zur endgültigen Annahme der Entscheidungen sind nun nur noch formale Beschlüsse des EU-Ministerrats. Sie sollen in einem schriftlichen Verfahren bis zum EU-Gipfel am Donnerstag gefasst werden. Für die Entscheidungen zur Mindeststeuerrichtlinie und den Ukraine-Hilfen braucht es Einstimmigkeit. Dem bislang beispiellosen Einfrieren von Geldern müssen mindestens 15 der 27 EU-Staaten zustimmen.
pab/dpa/LTO-Redaktion
Rechtsstaatlichkeit: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50453 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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