Weil die EU-Kommission das Verfahren zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit bisher noch nicht genutzt hat, drohte ihr zuletzt eine Untätigkeitsklage. Nun kündigte Von der Leyen ein Handeln an.
Die EU-Kommission will in Kürze die ersten Verfahren auf den Weg bringen, die zu einer Kürzung der EU-Mittel für Länder wie Ungarn und Polen führen könnten. "Ich kann Ihnen ankündigen, dass in den kommenden Wochen die ersten schriftlichen Mitteilungen verschickt werden", sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Mittwoch vor Abgeordneten des EU-Parlaments. "Wenn es um den Schutz unseres Haushalt geht, werden wir jeden Fall verfolgen mit allem, was in unserer Macht steht."
Von der Leyen bezog sich damit auf ein neues EU-Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit. Dieses sieht vor, dass Mitgliedstaaten Mittel aus dem Gemeinschaftsbudget gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch der Gelder droht. Das EU-Parlament hatte Brüssel zuletzt Untätigkeit vorgeworfen und noch im Juni die EU-Kommission unter Androhung einer Untätigkeitsklage aufgefordert, endlich das Verfahren zu nutzen.
Kritikerinnen und Kritiker werfen sowohl der ungarischen als auch der polnischen Regierung vor, die Justiz unter Verletzung von EU-Standards zu beeinflussen. Sie sehen deswegen auch eine Gefahr für den EU-Haushalt, weil in der Regel nationale Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern zuständig sind. Vergangene Woche hatte die EU-Kommission finanzielle Sanktionen gegen Polen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantragt.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Streit um Verstöße gegen Rechtsstaatlichkeit: . In: Legal Tribune Online, 15.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46024 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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