Wettbewerb: EU will Google Rekord­strafe für Shop­ping-Suche auf­brummen

16.06.2017

Im Wettbewerbsverfahren um Googles Shopping-Suche schlägt die EU-Kommission Medienberichten zufolge einen harten Kurs ein. Dem Internet-Riesen stehe eine Milliardenstrafe ins Haus – und schwerwiegende Auflagen für das Geschäftsmodell.

Die EU-Kommission will Google laut Medienberichten im Wettbewerbsverfahren um die Shopping-Suche des Konzerns mit einem milliardenschweren Rekordbußgeld bestrafen. Die Summe dürfte über dem bisherigen Höchstbetrag von 1,06 Milliarden Euro liegen, mit dem 2009 der Chipkonzern Intel für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Position belegt worden war, berichteten am Freitag die Financial Times und das Wall Street Journal. Die Entscheidung solle in den kommenden Wochen bekanntgegeben werden, hieß es unter Berufung auf informierte Personen. Die Kommission wollte die Berichte auf Anfrage nicht kommentieren.

Die Kommission wirft Google nach Beschwerden von Wettbewerbern vor, in der Shopping-Suche eigene Dienste zu bevorzugen und damit Konkurrenten wie Preissuchmaschinen zu benachteiligen. Google kontert, die Argumentation der Brüsseler Behörde sei faktisch, rechtlich und wirtschaftlich falsch. Unter anderem berücksichtige die Kommission nicht die Rolle des weltgrößten Online-Händlers Amazon.

Langwieriges Gerichtsverfahren absehbar

Die maximale Bußgeldhöhe in Wettbewerbsverfahren ist auf zehn Prozent des Jahresumsatz gedeckelt. Die Google-Mutter Alphabet erlöste im vergangenen Jahr rund 90 Milliarden Dollar - und die Internet-Tochter trug den Löwenanteil dazu bei. Den Ausschlag für die Berechnung der Strafe muss der Umsatz mit der Shopping-Suche in den Jahren mit festgestellten Verstößen geben. Einen nachhaltigeren Effekt als eine Strafe könnten allerdings Auflagen der Kommission für das Geschäftsmodell haben. Zudem könnte sie mit ihrer Entscheidung die Tür für Schadensersatzklagen von Wettbewerbern öffnen.

Beobachter gehen davon aus, dass Google die Entscheidung der Kommission vor Gericht anfechten wird. Damit dürften bis zur endgültigen Klärung noch weitere Jahre vergehen: Mit der Intel-Strafe von 2009 beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof noch immer.

In der Shopping-Suche von Google werden die von Händlern beim Internet-Konzern platzierten ausführlichen Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links prominent präsentiert. Das betrachten EU-Kommission und einige Preissuchmaschinen als Bevorzugung eigener Dienste. Der vorherige Wettbewerbskommissarin Joaquín Almunia hatte mehrere Anläufe für eine Einigung gemacht, doch Googles Vorschläge waren von der Kommission schließlich als unzureichend abgewiesen worden.

Weitere Verfahren gegen Google anhängig

Das Verfahren ist eines von drei, in denen die Kommission Google vorwirft, den Wettbewerb zu verzerren. In einem weiteren geht es um das führende Smartphone-System Android. Im Sommer nahm die Kommission erstmals auch das Google-Kerngeschäft mit Suchmaschinen-Werbung ins Visier. Dabei geht es um den Teildienst "AdSense for Search", bei dem andere Webseiten Google-Suchmasken einbinden können.

Die aktuelle Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sorgte im vergangenen Jahr bereits unter anderem mit einem drei Milliarden Euro schweren Bußgeld für ein Kartell von Lastwagenherstellern für Aufsehen - sowie mit der Forderung, Irland müsse bei Apple eine Steuernachzahlung von mindestens 13 Milliarden Euro einholen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Wettbewerb: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23207 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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