Die EU-Kommission will einen Gesetzesvorschlag im Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen vorlegen. Bürgerrechtler fürchten eine Aushebelung des digitalen Briefgeheimnisses. War es das mit vertraulichen Chats über WhatsApp und Co.?
Fotos missbrauchter Kinder fluten Teile des Netzes. Die Zahl erfasster Darstellungen sexuellen Missbrauchs in Deutschland nahm 2021 im Jahresvergleich um mehr als 100 Prozent auf knapp 40.000 zu. "Europa ist mittlerweile zu einem Drehkreuz für den Handel mit Missbrauchsdarstellungen geworden", sagt die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, der Deutschen Presse-Agentur. Wenn man sich den Anstieg der Fälle ansehe, stelle sich die Frage, "ob wir den gigantischen Mengen, die im Internet angeboten werden, überhaupt noch etwas entgegensetzen können".
Die EU-Kommission will es versuchen und noch diese Woche einen Gesetzesvorschlag im Kampf gegen Darstellungen sexuellen Missbrauchs im Internet vorlegen. Doch inwieweit rechtfertigt der gute Zweck den Eingriff in die private Kommunikation der Bürger?
Aktuelle Übergangslösung läuft nach drei Jahren aus
Facebook, Google & Co. haben Privatnachrichten ihrer Nutzer bis zum Dezember 2020 freiwillig nach Missbrauchsdarstellungen gescannt. Dabei suchten sie nach Bildern, die etwa durch frühere Ermittlungen bekannt und mit einer Art digitalem Fingerabdruck, einem sogenannten Hash, versehen worden waren. Treffer wurden an das US-Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder NCMEC gegeben, wo sie geprüft und gegebenenfalls an die Behörden wie dem Bundeskriminalamt (BKA) geschickt wurden. Ab Ende 2020 fehlte dafür in der EU jedoch zeitweise die rechtliche Grundlage. Hier ging die Zahl der Hinweise dem NCMEC zufolge zunächst um 58 Prozent zurück.
Deshalb einigten sich die EU-Staaten und das Europaparlament vor rund einem Jahr auf eine Übergangslösung, die nach spätestens drei Jahren ausläuft. Seitdem dürfen die Plattformen die Nachrichten ihrer Nutzer wieder auf Hashes scannen. Nun fällt allerdings auch das Aufspüren sogenannter Groomings unter die Regeln, worunter man das Heranmachen von Erwachsenen an Kinder im Netz versteht. EU-Innenkommissarin Ylva Johansson will eine dauerhafte Lösung vorschlagen.
Die Details des Vorschlags sind noch unklar. Die Richtung gibt Johansson jedoch schon länger vor. Sie werde ein Gesetz vorschlagen, das "die Unternehmen verpflichtet, den sexuellen Missbrauch von Kindern zu erkennen, zu melden und zu entfernen", sagte sie im Januar der Welt am Sonntag. Fraglich ist unter anderem, ob sich diese Pflicht auf bekannte Darstellungen beschränkt. Auch das Aufspüren von Grooming könnte in irgendeiner Form verbindlich werden. Außerdem dürfte die Kommission vorschlagen, ein EU-Zentrum zum Kampf gegen Kindesmissbrauch zu schaffen. Über die Vorschläge verhandeln dann die EU-Staaten und das Europaparlament.
Großer Widerstand: Chatkontrolle wäre anlasslose Massenüberwachung
Bürgerrechtler sind alarmiert. Im März schrieben 47 Organisationen einen Brandbrief an EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen und Innenkommissarin Johansson. Unterzeichnet hat auch der Verein Digitale Gesellschaft, dem Tom Jennissen angehört. Er warnt davor, dass künftig jede etwa über WhatsApp verschickte Nachricht von den Unternehmen gescannt werden könnte. Dies sei ein "ganz massiver und unverhältnismäßiger Eingriff in die Kommunikation" und widerspreche allen rechtsstaatlichen Grundsätzen, sagt er der dpa.
Jennissen befürchtet, dass auf Grundlage eines Generalverdachts sogar in verschlüsselte Kommunikation eingegriffen werden könnte. Johansson hat dagegen bereits deutlich gemacht, was für sie schwerer wiegt: Natürlich seien Datenschutz und Verschlüsselung wichtig, sagte sie der Welt am Sonntag. "Aber der Fokus muss in erster Linie auf dem Schutz der Kinder liegen." Anstelle eines Gesetzes, das womöglich gerichtlich gekippt werde, brauche es mehr Prävention und eine bessere Ausstattung der Behörden, fordert dagegen Jennissen.
Auch der FDP-Europaabgeordnete Moritz Körner betont, der Kampf gegen Kinderpornografie dürfe nicht als Vorwand missbraucht werden, "um eine noch nie dagewesene Zerstörung unserer Privatsphäre" zu rechtfertigen. "Die Chatkontrolle wäre eine anlasslose Massenüberwachung." Auch Körner fordert eine bessere Ausstattung der Polizei, der EU-Behörde Europol und mehr Kooperation der EU-Staaten.
Befürworter setzen auf Technik gegen Verbreitung im Netz
Für eine weitgehende Filterpflicht setzt sich etwa die US-Stiftung Thorn zum Schutz von Kindern ein. Thorn entwickelt selbst Filter, die nicht nur bekanntes Missbrauchsmaterial finden, sondern auch neues. Zudem arbeitet die Stiftung an einem Instrument zum Aufspüren von Grooming. "Unternehmen müssen rechtlich befugt sein, zielgerichtete digitale Technologien einzusetzen, um die virale Verbreitung von sexuellem Kindesmissbrauchsmaterial auf ihren Plattformen zu unterbinden", fordert Thorn.
Die Missbrauchsbeauftragte Claus begrüßt grundsätzlich, dass der Vorschlag der EU-Kommission einen verbindlichen Rechtsrahmen für den Austausch und die Zusammenarbeit der EU-Staaten schaffen werde. Die Vielzahl gemeldeter Fälle führe dazu, dass Strafverfolgungsbehörden seit Jahren an der Belastungsgrenze arbeiteten. Ein EU-Zentrum zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch könne "zum Beispiel Meldungen von Kinderpornografie vorsortieren und dann zur Strafverfolgung an die entsprechenden EU-Länder weiterverteilen". "Das wäre nicht nur eine Entlastung für die Mitgliedstaaten, sondern würde die Arbeit auch effektiver machen, die Strafverfolgung beschleunigen und damit ermöglichen, künftig mehr Verfahren erfolgreich abzuschließen."
Einen Eingriff in verschlüsselte Nachrichten sieht selbst der Kinderschutzbund kritisch. "Verschlüsselte Kommunikation spielt bei der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen kaum eine Rolle", sagt Joachim Türk aus dem Bundesvorstand der dpa. "Wir halten deshalb anlasslose Scans von verschlüsselter Kommunikation für unverhältnismäßig und nicht zielführend." Wie es nach dem Vorschlag der EU-Kommission weitergeht, dürfte auch von der Bundesregierung abhängen. SPD, Grüne und FDP versprechen im Koalitionsvertrag "ein Recht auf Verschlüsselung".
dpa (Michael Winde)/pdi/LTO-Redaktion
EU-Pläne zur Bekämpfung von Kinderpornografie: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48408 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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