Vor einer Woche wurde eine Lehrerin vom LG Darmstadt zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, weil sie einen ehemaligen Kollegen zu Unrecht der Vergewaltigung verdächtigt haben soll. Nun hat die Frau Revision gegen das Urteil eingelegt. Zugleich wird sie von der Tochter des inzwischen verstorbenen Lehrers auf Schadensersatz in Anspruch genommen.
Die 48 Jahre alte Frau hatte in einem Prozess 2002 nach Ansicht der Kammer einem Kollegen zu Unrecht eine Vergewaltigung vorgeworfen. Der Mann wurde verurteilt und musste die gesamte Strafe absitzen, bevor er in einem weiteren Prozess nachträglich freigesprochen wurde. Er starb im Folgejahr 2012 an Herzversagen.
Das Landgericht (LG) Darmstadt hatte das vermeintliche Opfer vergangene Woche wegen der folgenschweren Lüge zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Dagegen legte die Frau nun Revision ein.
Da die Tochter des Justizopfers nach dem Fehlurteil 80.000 Euro Schadenersatz fordert, kommt auf die Lehrerin zudem ein Zivilprozess zu. Die Tochter habe am LG Osnabrück eine Klage auf Schmerzensgeld eingereicht, sagte am Freitag ein Gerichtssprecher zu einem entsprechenden Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung. Das Verfahren soll am 11. Oktober beginnen.
dpa/cvl/LTO-Redaktion
Neues zu vorgetäuschter Vergewaltigung: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9602 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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