EnBW-Deal: Kein Ermittlungsverfahren gegen Mappus

08.02.2012

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird kein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus und den früheren Finanzminister Willi Stächele (beide CDU) einleiten. Die Anhaltspunkte für Untreue im Zusammenhang mit dem Erwerb der EnBW-Aktien reichten dafür nicht aus, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg, den Deal wegen fehlender Zustimmung des Parlaments für verfassungswidrig zu erklären, waren bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart neun Anzeigen eingegangen.

Weder die Anzeigen noch das Urteil des Staatsgerichtshofs hätten strafrechtlich relevantes Fehlverhalten offenbart. Die Staatsanwaltschaft prüfte nach eigenen Angaben nicht den Kauf der EnBW-Aktien vom französischen Konzern EdF an sich. Vielmehr nahm sie die von Mappus ebenfalls am Parlament vorbei gegebene Ausfallgarantie für das Landesunternehmen Neckarpri unter die Lupe, das die Anteile erworben hatte. Die Neckarpri beanspruchte die Garantie bislang nicht. "Durch das Garantieversprechen ist unmittelbar kein Vermögensschaden entstanden", hieß es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft dazu.

Der frühere Regierungschef Mappus hatte im Dezember 2010 für 4,7 Milliarden Euro 46,5 Prozent EnBW-Anteile von den Franzosen gekauft, ohne das Parlament damit zu befassen. Er wird dazu auch im EnBW-Untersuchungsausschuss des Landtags aussagen.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EnBW-Deal: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5523 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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