Nach einer Entscheidung des BVerfG aus Mai sind eingetragene Lebenspartnerschaften der Ehe steuerlich gleichzustellen. Die Finanzämter haben mit der technischen Umsetzung nach einem Bericht von sueddeutsche.de aber ihre Müh und Not.
Die Anträge auf Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung enthielten weiterhin nur die Textfelder Ehemann und Ehefrau, so sueddeutsche.de. Stichworte wie "eingetragene Lebenspartner" oder "Zusammenveranlagung" suche man in den Computerprogrammen der Finanzbehörden weiterhin vergebens.
Hierfür seien allerdings nicht die Ämter verantwortlich, sondern vielmehr Bund und Länder. Diese müssten neben dem Einkommensteuerrecht auch die Ausführungsbestimmungen ändern.
tko/LTO-Redaktion
Lebenspartner beim Finanzamt: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9283 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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