In der mittelhessischen "Amöneburger Flugblatt-Affäre" um Nazi-Vorwürfe gegen einen Kandidaten für das Bürgermeisteramt hat der EGMR dem Initiator der Aktion ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro zugesprochen. Die deutsche Justiz habe seine Meinungsfreiheit verletzt.
Der Mann hatte bei der Gemeindewahl 2005 ein Flugblatt mit Nazi-Vorwürfen gegen einen Kandidaten für das Bürgermeisteramt verteilt. Die deutsche Justiz erließ damals eine einstweilige Verfügung gegen die Verteilung der Flugblätter. Dem Mann wurde auch gerichtlich verboten, den Kandidaten als Sympathisanten von Neo-Nazi-Organisationen darzustellen.
Aus dem Urteil der deutschen Gerichte sei nicht ersichtlich, dass der Persönlichkeitsschutz des Kandidaten höher zu bewerten sei als die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers, befanden die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Das gerichtliche Verbot verletze daher Art. 10 (Meinungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Eignung des Kandidaten sei ein politisches Thema und unter den damaligen Umständen von öffentlichem Interesse (Urt. v. 17.04.2014, Az. 5709/09).
dpa/age/LTO-Redaktion
EGMR spricht Deutschem Schmerzensgeld zu: . In: Legal Tribune Online, 18.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11746 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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