Die Türkei hat kurz vor Ablauf der Frist ihre Stellungnahme zur Beschwerde des inhaftierten Journalisten Deniz Yücel beim EGMR eingereicht. Nach neun Monaten hinter Gittern liegt gegen ihn noch keine Anklage vor.
Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist am Dienstag die Stellungnahme der Türkei im Fall des inhaftierten Welt-Korrespondenten Deniz Yücel eingegangen, bestätigte ein Gerichtssprecher in Straßburg. Um Mitternacht wäre die vom Gerichtshof gesetzte Frist für die Stellungnahme zur Beschwerde Yücels gegen seine Untersuchungshaft abgelaufen. Das Dokument soll nun an die beteiligten Parteien weitergeleitet werden.
Yücel, der die türkische und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, sitzt seit dem 14. Februar in der Türkei hinter Gittern. Die Behörden bezichtigen ihn des Datenmissbrauchs, der Terrorpropaganda und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Eine Anklage legte die türkische Justiz in den neun Monaten allerdings nicht vor. Das Vorgehen der Türkei gegen Yücel und andere Deutsche belastet die bilateralen Beziehungen schwer.
In der Beschwerde beim Menschenrechtsgericht hatten Yücels Anwälte das Vorgehen als Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit, gegen die Meinungsfreiheit und gegen das Verbot von Folter und unwürdiger Behandlung in der Haft bezeichnet, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgeschrieben sind.
Sollte der Gerichtshof zu dem Schluss kommen, dass eine Grundrechtsverletzung vorliegt, wäre die Türkei als Europaratsmitglied verpflichtet, Yücel aus der U-Haft zu entlassen. Die Türkei zählt allerdings zu den Staaten mit den meisten Verurteilungen durch den EGMR und den schlechtesten Umsetzungsbilanzen.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Beschwerdeverfahren vor dem EGMR: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25729 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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