Im Ausweis den Vornamen und das Geschlecht ändern - für Transsexuelle ist das mit einigem Aufwand verbunden. Eine Operation darf der Staat ihnen aber nicht abverlangen, entschied nun der EGMR.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Rechte von Transsexuellen gestärkt, die Straßburger Richter gaben am Donnerstag den Klagen von drei französischen Transsexuellen teilweise statt. Es ging dabei um die Frage, an welche Bedingungen eine Änderung des Vornamens und der Geschlechtsangabe in offiziellen Dokumenten geknüpft werden darf. Die französischen Gerichte hatten dafür eine geschlechtsangleichende Operation verlangt.
Der Gerichtshof hielt dies für eine Verletzung der Privatsphäre. Im Übrigen räumten die Richter den Staaten allerdings einen weiten Beurteilungsspielraum ein - vor allem mit Blick darauf, ein medizinisches Gutachten zu verlangen (Beschwerde-Nr. 79885/12 u.a.).
Geschlechtsumwandlung bis 2011 auch in Deutschland nötig
Auch das deutsche Transsexuellengesetz hatte für die Änderung der Geschlechtsangabe eine Operation verlangt. Allerdings erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Regelung 2011 für verfassungswidrig (Urt. v. 11.01.2011, Az. 1 BvR 3295/07).
"Eine Operation ist nicht mehr nötig", sagt Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte dazu. Eine Reform des Transsexuellengesetzes stehe dennoch nach wie vor aus. Diskutiert werde in Deutschland vor allem darüber, dass Transsexuelle zwei Gutachten vorlegen müssen, die nachweisen, dass der Wunsch, das Geschlecht in offiziellen Dokumenten anzugleichen, nachhaltig ist, so die Expertin. "Das ist ein langwieriger und teurer Prozess, den die Betroffenen häufig als belastend empfinden." Außerdem stellten die Gutachter ohnehin in so gut wie allen Fällen fest, dass der Wunsch nachhaltig ist. Deshalb könnte man auch gleich nur eine Selbsterklärung verlangen.
cvl/dpa/LTO-Redaktion
EGMR stärkt Rechte von Transsexuellen: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22594 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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