Im Fall zweier Tschetschenen, die nach Russland abgeschoben werden sollten, hat Frankreich die Situation der Geflüchteten verkannt. In beiden Fällen drohe eine Verletzung des Verbotes von Folter und unmenschlicher Behandlung, entschied der EGMR.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Frankreich im Zusammenhang mit der Abschiebung zweier Tschetschenen nach Russland verurteilt. In beiden Fällen sei das Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verletzt worden oder drohe noch verletzt zu werden, teilte das Gericht am Dienstag in Straßburg mit (Az. 1348/21 und 49857/20).
Im ersten Fall ging es um die Abschiebung eines Tschetschenen nach Russland. Er wurde zuvor in Frankreich wegen der Vorbereitung einer terroristischen Handlung verurteilt, unter anderem, weil er Videos mit Todesdrohungen gegen Polizisten und mit Treueschwüren zum sogenannten Islamischen Staat produziert hatte. Die Behörden berücksichtigten bei der Ausweisung des Klägers nach Ansicht des Gerichts allerdings nicht genügend, dass er weiterhin als Flüchtling galt. Das hätte bei der Abwägung, wie gefährlich eine mögliche Abschiebung nach Russland sein kann, eine Rolle spielen müssen.
Im zweiten Fall wurde die Abschiebung des Mannes noch nicht vollzogen. Er sollte Frankreich verlassen, weil er als Unterstützer eines radikalen Islamismus galt. Der Kläger machte geltend, dass er in Russland großer Gefahr ausgesetzt sei, da die französische Behörde dem russischen Konsulat Einzelheiten über seine persönliche Situation mitgeteilt hatte. Dem folgte das Gericht.
Nach der Entscheidung des EGMR zugunsten der Kläger, muss Frankreich diesen nun Entschädigungen zahlen.
dpa/ku/LTO-Redaktion
EGMR verurteilt Frankreich: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49479 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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