Bürger in Deutschland können ab Sommer 2014 einige Behördengänge auch elektronisch erledigen. Ein entsprechendes "E-Government-Gesetz" hat der Bundesrat am vergangenen Freitag verabschiedet. Der Bundestag hat dem Gesetz bereits zugestimmt. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Bundesbehörden ihre Akten digital führen und im Internet Informationen über den Bearbeitungsstand von Vorgängen anbieten müssen.
Das Gesetz gilt zunächst nur für die Bundesbehörden. Landes- und Kommunalbehörden sind auch weiterhin lediglich verpflichtet, Dokumente elektronisch entgegen zu nehmen und digitale Bezahlmöglichkeiten anzubieten.
Streit hatte es im Vorfeld um die sichere Kommunikation mit Behörden gegeben. Dafür sieht das Gesetz die De-Mail vor, die Sender und Empfänger einer elektronischen Nachricht sicher identifizieren soll. Die De-Mail wird derzeit von der Deutschen Telekom, Mentana-Claimsoft sowie von 1&1 (GMX und web.de) angeboten. Datenschützer und Aktivisten kritisierten das Verfahren als unsicher, auch die Deutsche Post, die mit dem E-Postbrief ein Konkurrenzprodukt entwickelte, sprach sich gegen das Gesetz aus und eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
E-Government-Gesetz: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8891 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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