Änderungsbedarf sehen die Mitglieder in allen Rechtsgebieten. Wirklich tiefgreifende Reformen wurden allerdings nur im Familien- und Personengesellschaftsrecht gefordert. Die wichtigsten Beschlüsse in der Zusammenfassung.
Der 71. Deutsche Juristentag (djt) hat am Freitag in Essen seinen Abschluss gefunden, wie alle zwei Jahre haben die Mitglieder zu aktuellen Rechtsfragen per Abstimmung Stellung bezogen. Die fachübergreifende Tagung, deren Teilnehmer aus allen Professionen des Rechts kommen, setzt sich zum Ziel, den Gesetzgeber auf rechtlichen Handlungsbedarf hinzuweisen und rechtspolitische Vorschläge zu machen.
Die Beratungen in den sechs Abteilungen werden durch Gutachten und Referate vorbereitet. Am Ende der Diskussionen stimmen die Teilnehmer über konkrete Vorschläge ab. Ihre Empfehlungen sind immer wieder in Gesetzgebung und Rechtsprechung eingeflossen. Der Juristenkongress existiert seit 1860. Er wird vom gemeinnützigen Verein Deutscher Juristentag e. V. mit rund 7000 Mitgliedern getragen.
Familienrecht
Besonderer Beliebtheit erfreute sich in diesem Jahr die familienrechtliche Abteilung. Dort, wo es am Ende zu den einschneidensten Reformvorschlägen kam, seien zeitweise mehr als 300 Personen während der Vorträge anwesend gewesen, teilte die Vorsitzende Prof. Dr. Nina Dethloff in ihren Schlussworten mit. Dass an den Abstimmungen nur etwa 40 Mitglieder teilgenommen hätten, führte sie darauf zurück, dass vor allem zahlreiche Studenten und Nicht-djt-Mitglieder vor Ort gewesen seien. Diese sind nicht stimmberechtigt.
Die Abstimmenden befürworteten aber mehrheitlich, die traditionellen rechtlichen Strukturen an die moderne gesellschaftliche Entwicklung anzupassen. Konkret heißt das: Das Eltern-Kind-Verhältnis bei künstlicher Befruchtung soll weiter abgesichert werden. So soll bei einer Fremdbefruchtung das Kind abstammungsrechtlich der Person zugeordnet werden, die in diese eingewilligt hat. Auch für den Spender soll Rechtssicherheit hergestellt werden. Die Abteilung fordert, auszuschließen, dass dieser in Anspruch genommen werden kann. Gleichwohl soll aber gewährleistet werden, dass das Kind seine genetische Abstammung erfahren kann. Befürwortet wurde auch, es Wunscheltern zu erleichtern, die rechtliche Elternschaft des Kindes einer Leihmutter zu erlangen – unabhängig davon, ob die Leihmutterschaft weiterhin verboten bleiben soll.
Eine große Mehrheit votierte für die völlige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare im Abstammungs- und Adoptionsrecht. Das gelte sowohl für verheiratete als auch unverheiratete Paare. Knapp abgelehnt wurde indes der Vorschlag, die Elternschaft auch von mehr als zwei Personen zu ermöglichen. Adoptionen sollen nach Meinung der Abteilung künftig unabhängig vom Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft möglich sein.
Öffentliches Recht: Gutachtenstelle für Umweltschutz
Im öffentlichen Recht wurde diskutiert, ob der Umfang des Rechtsschutzes neu bestimmt werden muss bzw. ob der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter dem Einfluss des Europäischen Unionsrechts eine neue Funktion zukommt. Das subjektive Rechtsschutzsystem soll einem objektiven Kontrollsystem nicht weichen, entschieden die Stimmberechtigten schließlich. Es soll dabei bleiben, dass Bürger nur dann klagebefugt sind, wenn sie selbst in ihren Rechten betroffen sind. Insbesondere soll es schon aus praktischen Gründen kein Sonderprozessrecht für Verbandsklagen geben.
Einen konkreten Änderungsvorschlag machten die Teilnehmer aber für das Umweltrecht. Sie forderten eine staatliche Gutachtenstelle für Umweltschutz auf Bundesebene, die institutionell und deren Mitglieder sachlich unabhängig sein müssten. Kernaufgabe soll die Erstattung von eigenen oder die Prüfung von anderen Sachverständigengutachten sein. Gerichte sollen hierdurch zwar nicht gebunden werden. Die Teilnehmer versprechen sich aber eine erhöhte Beweiskraft.
Wirtschaftsrecht: mehr GbR, GmbH & Co. KG für Anwälte
Im Wirtschaftsrecht sahen die Teilnehmer großen Reformbedarf im Personengesellschaftsrecht. Grund ist die von der Rechtsprechung anerkannte Rechtsfähigkeit der GbR, welche sich jedoch nicht aus dem Gesetz ableiten lässt. Daher soll nun eine solche Regelung her. Mit ihr soll ein öffentliches GbR-Register eingeführt werden, wobei jedoch die Eintragung keine konstitutive Wirkung haben soll. Abgelehnt wurde dagegen die Frage, ob auch eine Haftungsbeschränkung der GbR möglich sein sollte.
Keine Mehrheit fand die Idee, die Trennung zwischen handelsgewerblichen und nicht gewerblichen Personengesellschaften aufzugeben. Hier kam es zu einen Patt in der Abstimmung, was die Ablehnung bedeutete. Dagegen konnte sich der Vorschlag, die Rechtsformen KG und GmbH & Co. KG auch für freie Berufe zu öffnen, durchsetzen. Die GmbH & Co. KG stünde damit auch Anwälten als Alternative zur LLP zur Verfügung.
Zivilrecht: Nur ein paar Sonderregeln für die Digitalisierung
Wie im Strafrecht, wo tiefgreifende Reformen abgelehnt wurden, besteht nach ganz überwiegender Ansicht auch der Teilnehmer der zivilrechtlichen Abteilung kein grundlegender Reformbedarf. Es brauche für die Digitalisierung insbesondere keinen neuen Vertragstyp für Verträge über digitale Inhalte. Eine große Mehrheit sprach sich dagegen dafür aus, das Kauf-, Dienst-, oder Werkvertragsrecht durch Sonderregelungen zu ergänzen, sofern Bedarf besteht.
Ebenso eindeutig fiel die Abstimmung zur Frage aus, ob überlassene Daten ein Entgelt darstellen. Das soll nur denkbar sein, wenn die Nutzung aufgrund des Datenschutzrechts nur mit besonderer Einwilligung des Betroffenen zulässig ist. Die These, wonach zur Verfügung gestellte Daten grundsätzlich als Entgelt zu bewerten seien, lehnten die Zivilrechtler klar ab.
Arbeitsrecht: Beschlüsse ohne die Arbeitnehmer
Weniger einheitlich ging es dagegen in der arbeitsrechtlichen Abteilung zu. Zwar sei man sich insoweit einig gewesen, als die Digitalisierung der Arbeitswelt zu keiner Revolution des Arbeitsrechts führen werde, fasste der Vorsitzende der Abteilung, Prof. Dr. Peter Udsching, am Freitagmorgen die so ziemlich einzige Übereinstimmung der Teilnehmer zusammen.
Seine Formulierung, dass in Detailfragen "fundamentale Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Frage bestanden hätten, ob es weiterer Regulierungsregelungen bedarf", manifestierte sich tatsächlich darin, dass die anwesenden Arbeitgebervertreter die Abstimmung am Donnerstag boykottierten. Beim 70. djt im Jahr 2014 war es nach ähnlichen Turbulenzen gar nicht zu einer Abstimmung gekommen. Die Ergebnisse fallen entsprechend arbeitnehmerfreundlich aus. So wird u.a. mehr Schutz für arbeitnehmerähnliche Personen in Bezug auf neue Formen der Arbeitsorganisation wie Crowdworking gefordert.
una/pl/LTO-Redaktion
Beschlüsse des 71. djt: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20614 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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