Das Onlinezugangsgesetz von 2017 hat den erhofften Schub bei der Digitalisierung der Verwaltung nicht gebracht. Das ist aber ein Kernanliegen der Ampelkoalition. Deshalb soll nun ein zweites kommen - mit einem entscheidenden Unterschied.
Angesichts der hohen Bürokratielast will die Ampel neben der Justiz und dem Rechtsverkehr auch die Verwaltung digitalisieren. Sie will ein Recht auf digitale Verwaltung schaffen. Ab 2028 sollen Bürger digitale Verwaltungsleistungen des Bundes vor den Verwaltungsgerichten einklagen können. Das sieht ein Gesetzentwurf zu einem zweiten Onlinezugangsgesetz ("OZG 2.0") der Ampelkoalition vor.
Der Rechtsanspruch soll vor allem den Druck zur tatsächlichen Umsetzung erhöhen. Er soll allerdings nicht bestehen, wenn eine digitale Leistung "technisch und rechtlich" unmöglich ist oder kaum genutzt wird. Auch eine Staatshaftung ist nicht vorgesehen.
Verwaltung per App?
Das Bundesinnenministerium soll nun innerhalb von zwei Jahren Standards festschreiben. Die Ampelkoalition will sich für die Verfahren und Sicherheitsvorschriften vor allem am üblichen Online-Banking orientieren. Insbesondere die Bezahlung soll künftig auch mit Kreditkarten und digitalen Dienstleistern wie PayPal möglich sein.
Das erste OZG der Großen Koalition aus dem Jahr 2017 war ein Flop. Von 581 Behördenleistungen, die seit Ende 2022 digital verfügbar sein sollen, waren Ende 2023 nur 81 online nutzbar. Vor diesem Hintergrund erscheint bemerkenswert, dass das OZG 2.0 anders als sein Vorgänger keinerlei verpflichtende Zwischenschritte vor dem Jahr 2028 vorsieht. Stattdessen soll es der Rechtsanspruch des einzelnen Bürgers richten.
og/LTO-Redaktion
Entbürokratisierung der Verwaltung: . In: Legal Tribune Online, 20.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53917 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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